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Prozess in Augsburg: Autofahrer liefern sich Rennen auf der B17

Prozess in Augsburg

Autofahrer liefern sich Rennen auf der B17

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    Nach einem illegalen Straßenrennen ist ein 22-jähriger Mann in Augsburg vom Amtsgericht verurteilt worden.
    Nach einem illegalen Straßenrennen ist ein 22-jähriger Mann in Augsburg vom Amtsgericht verurteilt worden. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    Ein Jahr lang ist die Fahrerlaubnis weg, zusätzlich muss ein inzwischen 22-jähriger Mann aus Königsbrunn 800 Euro Strafe zahlen. Deswegen, weil er sich auf der nächtlichen Bundesstraße 17 in Augsburg ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit einem anderen, unbekannten Fahrer geliefert hat.

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    11 Kommentare
    Johann Storr

    Was für ein Strafe? 800 Euro? Das Auto kostet vermutlich über 100.000 Euro. Wenn das mir den 800 Euro stimmt, dann ist diese Gesetzgebung lächerlich.

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    Peter Zimmermann

    Zustimmung, wie andernorts gehört die Strafe vom Einkommen abhängig gemacht sonst geht das von existenzgefährdend bis Portokasse und eigentlich sollten Strafen für alle gleich spürbar sein.

    Matthias Kitirk

    Volle Zustimmung! Wir wohnen 400m Luftlinie von der B17 in Kriegshaber entfernt. Trotzt Lärmschutzwand und dichter Bebauung hört man jede Nach, vor allem am Wochenende die Möchtegern-Rennfahrer. Ich bin froh, dass die Polizei Bundesweit jetzt mehr auf diese Pubertierenden Idioten achtet. Es muss aber noch viel härter durchgegriffen werden!

    Walter Koenig

    >>als das Video der über 20 Kilometer langen Fahrt aus dem Polizeiauto vorgeführt wurde.<< Von daher verstehe ich jetzt nicht ganz, warum man den Porschefahrer nicht finden kann. Das Kennzeichen sollte doch wohl erkennbar sein auf dem Video.

    Thomas Keller

    Es wird wohl nur helfen das Führerscheinneulinge ihre Autos zum TÜV bringen müssen damit es gedrosselt werden kann. Die Technik dazu ist da. Nach der Probezeit kann ja wieder freigeschaltet werden. Auch mich nerven die Profilierungsfahrer und der Schrott der Zubehörindustrie, beileibe bin ich kein alter Sack, in meiner Jugendzeit haben sich in einem Sommer 30 junge Leute um den Baum gewickelt. Verantwortungslos auch von den Eltern den Sprösslingen solche Autos zu überlassen. Meinen Kadett D, 60 PS, habe ich meinen Eltern abgekauft und entsprechend darauf aufgepasst.

    Franz Xanter

    Bei den meisten Kommentaren kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Individualstrafe für alle, welch ein Blödsinn. Was mit solch einem Ansinnen alles verbunden wäre, definitiv keine "angemessene" Strafe für Besserverdiener, versteht sich von selbst. X-PS-Auto kann man sich auch zur Not mieten; für einen Tag. Und dann? Leistungsbegrenzung von Kfz? Wer nicht fahren kann oder will, den interessiert auch keine Leistungsbegrenzung. Sicherlich kein einfaches Thema, aber der mögliche Einzug des Kfz durch Ordnungsbehörden ist schon mal ein guter Anfang.

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    Thomas Keller

    Bei Motorräder funktioniert die Drosselung auch. Die Beschlagnahmung von Fahrzeugen mag möglich sein, doch wo lagern und bewachen? Mietwagen gibt es in anderen Ländern erst ab einem gewissen Alter usw.

    Robert Miehle-Huang

    „X-PS-Auto kann man sich auch zur Not mieten; für einen Tag.“ Kriegt man aber als Führerscheinneuling nicht, zumindest nicht bei seriösen Vermietern. Und was passt Ihnen an der Individualstrafe nicht? Eine Strafe muss wehtun und das funktioniert halt nicht mit unseren lächerlich geringen Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

    Franz Xanter

    Erstens, Individualstrafen sind in Deutschland verboten. Zweitens, eine Strafe soll nicht wehtun, sondern ist eine staatliche allgemeingültige Maßregel für ein Fehlverhalten gegenüber einem Verursacher. Drittens, jeder "clevere" wohlbetuchte Bürger rechnet sich "arm" und schon funktioniert solch ein System nicht mehr; zudem entbehrt solch ein Vorhaben jeglicher Logik und Sachbezug. Viertens, "seriöser Vermieter", Führerscheinneuling, wie definiert man, wie gewichtet man, etc.; mehr als zweifelhaft.

    Robert Miehle-Huang

    "Erstens, Individualstrafen sind in Deutschland verboten." Komisch. Warum verhängen Gerichte dann so unterschiedliche Strafen? Tagessätze bspw. orientieren sich am individuellen Einkommen. Verboten?

    Franz Xanter

    Sinn, Zweck und Anwendbarkeit: Verkehrsverstöße richten sich nach dem Bußgeldkatalog in Form von festgelegten Strafhöhen. Sie sind pauschal und für alle durch den Gesetzgeber gleich gewichtet. Jeder, der einen Verkehrsverstoß begeht, wird gleich bestraft; der Verstoß und die Ahnung stehen zentral! Tagessätze ergänzen das Strafrecht als zusätzliche Maßnahme. Zusätzlich bedeutet, individuell angepasst an bereits festgelegte Strafmaßnahmen. Verschiedene Ausrichtungen, Zielsetzungen etc. Es ist nicht so einfach, verbal einfach etwas zu fordern, denn ohne solche Festlegungen kommen wir in Richtung des anglikanischen Rechts, z.B. im UK, wo es keine festen Vorgaben gibt, sondern sich das Recht immer an Vorurteilen orientiert.

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