Maximilian K. muss nicht ins Gefängnis, das ist die eine Seite. Die andere: Er steht vor den Trümmern seiner beruflichen Existenz. Der 28-jährige Polizist gab am 19. August 2023 auf dem Stadiongelände des FC Augsburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe ab, die Kugel rauschte knapp am Kopf eines Kollegen vorbei. Am Donnerstag ist ein Urteil gefallen, das Landgericht Augsburg verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten – was auch den Verlust des Beamtenstatus bedeutet. Der Polizei-Experte Thomas Feltes sieht im Urteil auch ein Signal, das über Augsburg hinaus geht.
Augsburg
„Warum überhaupt benötigen Beamte im Fußballstadion Schusswaffen?" - Besser Wasserpistolen gegen Terroristen?
Wenn ich jung wäre würde ich Eines auf jeden Fall nicht tun: Beruflich zur Polizei zu gehen. Man darf sich anspucken und beleidigen lassen (wird so gut wie verfolgt), festgenommen Täter werden immer kurz danach wieder entlassen (warum also sich anstrengen, dieser Leute habhaft zu werden?) und mit einem Bein steht man immer im Gefängnis. Profilierungssüchte Götter in Schwarz (und solche gibt es hier viele) stellen einem das Bein schon.
Da haben Sie wohl Recht. Wahrscheinlich ist es leider so eher einen BW Einsatz als Soldat in einem Krisen- oder Kriegsgebiet wie Afghanistan körperlich und seelisch und ohne juristische Folgen beim Waffeneinsatz zu überstehen als beim Polizeieinsatz mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Dann warten wir mal ab wen Sie rufen wenn bei Ihnen eingebrochen wird, vielleicht die Ghostbusters? Ich hatte noch niemals Probleme mit den Einsatzkräften, bestimmte Charaktere aber immer, erkennbar an dämlichen Tätowierungen..schon komisch. Die Exekutive nimmt Straftäter nach geltendem Recht fest, entscheidet aber nicht selbst über Haftgründe.. Wenn Sie glauben sie begehen Straftaten und stünden schon in vier Wänden, es muss wohl an ihrer Wahrnehmung liegen...
Und genau da haben die meisten Bürger doch das Problem. Die Polizei müht sich ab, potentielle Straftäter zu ermitteln und zu verhaften und dann wird entweder juristisch gering geahndet oder gar auf Bewährung entlassen. Das Gerechtigkeitsempfinden der meisten Bürger wird doch schon lange nicht mehr befriedigt!
Nichts von dem, was sie anführen, hat hier stattgefunden. Vielmehr war es eine interne Aktion unter Kollegen. Auch wüsste ich nicht, dass Polizisten immer mit einem Bein im Gefängnis stünden und vor Gericht im Übermaß hart angefasst würden. Was hätten Sie denn in diesem Fall - anlassloser Schuss auf einen Kollegen - geurteilt?
Dann sollten Sie mal diesen Artikel lesen - das Verfahren gegen die Beamten wurde im Übrigen eingestellt.
https://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/donauwoerth-noerdlingen-urteil-ueber-donauwoerther-polizisten-kollegen-sind-entsetzt-id59988561.html
„Viele Polizeibeamte gehen immer noch davon aus, dass sie mit Fehlverhalten durchkommen. Jetzt ist ein Punkt gesetzt, der zeigt, dass Staatsanwaltschaften sich nicht mehr alles gefallen lassen.“ Ich kann den Kommentaren bezüglich dem Eintritt in den Polizeidienst voll und ganz zustimmen. Bei allem Verständnis für die Strafe gegen den Beamten kann auch ich nur warnen vor einer Vorverurteilung von Beamten und Beamtinnen, die ihren schweren Dienst jeden Tag verrichten und dann sehen müssen, wie zusehends immer mehr Täter nach einer kurzen polizeilichen Maßnahme durch Staatsanwaltschaften und Gerichten sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden (das gilt übrigens für viele Täter ob mit oder ohne Migrationshintergrund). Wie sagt man so schön "Da ist was faul im Staat", solange die Politik nichts dagegen unternimmt. Schützen sollen die Polizeieamten und Beamtinnen immer, nur hinlangen dürfen sie nicht. Das hat jetzt aber nichts mit dem vorliegenden Fall des Polizisten vor Gericht zu tun.
Darum ist der Beruf des Polizisten leider in DEU gefährlicher als in anderen Ländern unter ständiger Aufsicht der Öffentlichkeit. Schläge einstecken ist angesagt , wenn die Ordnungsmacht nur geringfügig gegen die "angeblichen" Rechte der Täter mutmasslich verstößt, ist das Geschrei und die Kritik groß. Unabhängig vom vorliegenden Fall ist der Beruf des Polizisten in DEU nur sehr eingeschränkt zu empfehlen. Da lobe ich mir FRA , GB oder die USA, die hinter Militär und Polizei stehen.
Vorweg: Natürlich haben wir sehr viele ehrenwerte und gute Polizisten. Doch einige Polizisten, die als Zeugen ausgesagt haben, haben vermutlich gegen unser Gesetz verstoßen. Und einige Kommentierer hier bejahen diese Rechtsbrüche. § 153 StGB: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft geht gegen die falschaussagenden Polizisten vor. Raimund Kamm
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