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Augsburg: Polizei beobachtet zunehmendes Problem mit E-Scootern

Augsburg

Polizei beobachtet zunehmendes Problem mit E-Scootern

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    Die Augsburger Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer genauso wie andere Verkehrsteilnehmer. Die Zahl der Unfälle mit E-Rollern steigt.
    Die Augsburger Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer genauso wie andere Verkehrsteilnehmer. Die Zahl der Unfälle mit E-Rollern steigt. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Dass sich der Mann überhaupt auf dem Elektroroller halten konnte, war fast schon ein Wunder. Gehfähig war er nämlich nicht mehr, als die Polizei ihn kurz vor Mitternacht kontrollierte. Die Beamten mussten den betrunkenen 40-Jährigen sogar stützen. 1,4 Promille Alkohol hatte er intus. Dieser Fall, wie vor wenigen Wochen in Kriegshaber geschehen, ist in Augsburg kein Einzelfall. Immer wieder meldet die Polizei, dass sie alkoholisierte E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr ziehen. Mal ist es ein 17-Jähriger mit 1,4 Promille, mal ein 16-Jähriger mit 1,1. Die Augsburger Polizei beobachtet darüber hinaus eine bedenkliche Entwicklung, die bayernweit registriert wird.

    Laut Bayerischem Innenministerium haben die Unfälle mit E-Scootern in diesem Jahr massiv zugenommen. Wurden im Vorjahr bayernweit zwischen Januar bis Ende Oktober 762 Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen registriert, waren es in dem Zeitraum dieses Jahres bereits 1097 Unfälle. Damit stieg auch die Zahl der Verletzten. Das war aber noch nichts alles: Fahrende stehen demnach zunehmend unter Alkoholeinfluss. Tendenzen, die die Polizei auch in Augsburg beobachtet.

    Zahl der E-Scooter-Unfälle in Augsburg steigt

    Im vergangenen Jahr ereigneten sich laut Polizeisprecher Siegfried Hartmann zwischen Januar und Oktober in der Stadt 52 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen. Dabei wurden 54 Frauen und Männer verletzt. Drei Menschen davon erlitten schwere Verletzungen. Auch der Alkohol spielt eine Rolle. "Bei neun Unfällen war mindestens ein Beteiligter alkoholisiert." Für das Jahr 2022 lägen noch keine validen Zahlen vor, sagt Hartmann. "Nach jetzigem Zahlenstand wird aber ein deutlicher Anstieg der Unfallzahlen erwartet. Analog dazu wird auch die Zahl der Verletzten höher sein." Man gehe davon aus, dass die Fälle, in denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war, ebenso zunehmen. Junge Erwachsene stellten den prozentual größten Anteil der Beteiligten dar.

    Fragen und Antworten rund um die E-Scooter

    Wer darf mit einem E-Scooter fahren?

    Einen E-Scooter ausleihen kann jeder ab 14. Jahren.

    Ist ein Führerschein notwendig?

    Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist aktuell nicht notwendig.

    Welche Ausstattung braucht ein verkehrstüchtiger E-Scooter?

    E-Scooter müssen mit zwei Bremsen, Klingel und Beleuchtung ausgestattet sein. Auch eine Versicherungsplakette ist Pflicht.

    Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

    Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

    Gibt es eine Helmpflicht?

    Nein, es gibt keine Helmpflicht. Polizei und ADAC empfehlen das freiwillige Tragen eines Helms.

    Wo dürfen E-Scooter fahren?

    Fahren dürfen die E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder außerorts auch auf Seitenstreifen. Sollte kein Radweg vorhanden sein, ist das Fahren auf Gehwegen und Fußgängerzone nicht erlaubt.

    Darf mehr als eine Person auf einem E-Scooter fahren?

    Nein, es darf nur eine Person fahren. Ein Mitfahrer ist nicht erlaubt.

    Was gilt für Fahren unter Alkoholeinfluss?

    Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit diesem Alkoholwert E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es kann ein Bußgeld erhoben oder der Führerschein entzogen werden.

    Welche weiteren Verkehrsregeln muss ich beachten?

    • Ohne Blinker muss Handzeichen gegeben werden.
    • Auf gemeinsamen Flächen muss Rücksicht auf den Radverkehr genommen werden.
    • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang.
    • Einbahnstraßen dürfen nur in Fahrtrichtung befahren werden.
    • An E-Scooter dürfen keine Anhänger angebracht werden.

    "Gerade nach einem Kneipen- oder Discobesuch sind die Leute dazu verleitet, einen E-Scooter für den Heimweg zu nutzen", meint der Polizeisprecher. Viele scheinen sich nicht darüber im Klaren zu sein, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkohol-Grenzwerte gelten wie für Auto- oder Motorradfahrer. Ab 0,5 Promille Alkohol liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat durch "Trunkenheit im Verkehr". "Offenbar ist es immer noch nicht bei allen Nutzern angekommen, wird verdrängt oder vergessen, dass man durch das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss seinen Führerschein verlieren kann", stellt Siegfried Hartmann fest. Auch werde immer wieder missachtet, dass auf einem E-Scooter keine zweite Person mitgenommen werden darf. Eine Situation, die man in den Straßen Augsburgs jedoch immer wieder sieht.

    Die Augsburger Polizei hat die E-Roller im Visier

    Keine Frage, die kleinen Elektroroller, die man sich an nahezu jeder Straßenecke ausleihen kann, sind in Städten wie Augsburg als Fortbewegungsmittel beliebt und längst etabliert. Doch der Trend hat eben auch seine Schattenseiten. Die Polizei in Augsburg hat die E-Roller freilich genauso im Visier, wie andere Verkehrsteilnehmer auch. Im Rahmen des Streifendienstes kontrollieren die Beamtinnen und Beamten regelmäßig E-Scooter-Fahrer – insbesondere im Innenstadtbereich. Gezielte Überprüfungen, im Rahmen bestimmter Verkehrssicherheitsaktionen, schließt die Polizei jedoch künftig nicht aus.

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