Der Stadtrat hat – nachdem es zwischen den Fraktionen noch Redebedarf gab – jetzt abschließende Regelungen für das Aufstellen von Wahlplakaten aufgestellt. Schon im Februar hatte man sich auf eine maximale Aufstelldauer von sechs Wochen verständigt (bisher zehn Wochen), einige Details im Regelungsvorschlag von Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) waren den Fraktionen aber teils zu scharf. Die Dokumentationspflicht der Parteien für einzelne Plakate mittels Foto ist nicht mehr vorgesehen. Ansonsten bleibt es aber bei den Punkten aus dem Regelungsentwurf, dass Plakate in maximal drei Metern Höhe hängen dürfen und Bäume als Befestigungspunkte künftig tabu sind. Die Regelungen gelten bereits zur Europawahl im Juni. Insgesamt fand die neue Regelung zwar eine Mehrheit, die Opposition stimmte in mehreren Punkten aber dagegen.
Plakatflut im Wahlkampf: Bäume sind künftig ausgenommen
SPD und Bürgerliche Mitte kritisierten, dass Bäume künftig ausgenommen sein sollen. "Wenn wir an Hauptverkehrsstraßen Standorte rausnehmen, dann wird kein einziges Plakat weniger bestellt. Das verlagert sich jetzt in Wohngebiete an Laternenpfosten. Herzlichen Glückwunsch dazu", so
Von der AfD kam Widerspruch wegen der drei Meter Maximalhöhe – um Sachbeschädigungen zu vermeiden, bringt die
Stadt Augsburg erarbeitet neue Regeln für Platzierung von Wahlplakaten
Die Stadt hatte die neuen Regeln erarbeitet, nachdem es zunehmend Kritik von Bürgern an Zahl und Aufstelldauer der Plakate gegeben hatte. Die Nagelprobe wird wohl erst zur Bundestagswahl 2025 anstehen, nachdem bei der Europawahl in der Regel nicht so stark plakatiert wird.