Eine 89-Jährige stürzt auf der Kellertreppe, die linke Kniescheibe bricht. Trotz erster Behandlung in einer Friedberger Klinik kommt sie danach nicht mehr auf die Beine. Sie muss meist im Bett bleiben, liegt wund, leidet unter heftigen Bauchkrämpfen und Verwirrtheit. Erneut wird sie in ein Krankenhaus gebracht, diesmal in Augsburg – und ist eine Woche später tot. Es dauert sieben Jahre, bis feststeht: Den Ärzten sind in der Behandlung schwere Fehler unterlaufen, die zu erheblichem Leid führten. Dass sie für den Tod verantwortlich waren, kann bis zuletzt nicht bewiesen werden. Doch der Fall, der 2017 mit einem zivilrechtlichen Urteil des Augsburger Landesgerichts abgeschlossen wurde, zeigt: Geht es um ärztliche Behandlungsfehler, ist der Grat oft sehr schmal.
Augsburg