Es half nichts: Selbst ein Befangenheitsantrag gegen den Richter, der während des Prozesses seine Mund-Nasen-Maske nicht absetzen wollte, bewahrte eine 62-jährige Frau nicht vor einer Strafe wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Weil sie in einem Geschäft ohne ordnungsgemäße Maske angetroffen wurde, bestätigte das Gericht das Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Besser davon kam eine 68-jährige Augsburgerin, die im Januar ohne Mund-Nasen-Bedeckung an der Wertach spazieren gegangen war. In ihrem Fall hob der Richter den Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes der Stadt Augsburg auf.
Augsburg