Bis zu acht lange Verkaufstage bis 24 Uhr darf es künftig pro Jahr in Städten und Kommunen geben, die Sonntage ausgenommen - ohne konkreten Anlass und ohne großes Genehmigungsverfahren. So sieht es das neue Ladenschlussgesetz für Bayern vor. Zudem dürfen die Händler viermal im Jahr individuelle Angebote inklusive Verkauf bis 24 Uhr machen. Bislang war nur eine Einkaufsnacht erlaubt, die zudem an einen konkreten Anlass gekoppelt sein musste. In Augsburg war die Shopping-Night zuletzt an die Light-Nights angedockt. Für viele Akteure ist diese Entscheidung überfällig, sie bietet für Handel und Innenstädte Chancen, sich zukunftsorientiert auszurichten. Dass Augsburg nun zur Nachtshopping-Metropole wird, halten sie dennoch für unwahrscheinlich.
Augsburg
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