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Augsburg: Neue Erbschaftssteuer: Auch in Augsburg haben viele Hausbesitzer Angst

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Neue Erbschaftssteuer: Auch in Augsburg haben viele Hausbesitzer Angst

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    Experten raten Immobilieneigentümern, die Erbschaftsfrage rechtzeitig zu regeln.
    Experten raten Immobilieneigentümern, die Erbschaftsfrage rechtzeitig zu regeln. Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Symbolbild)

    Notare hatten im Dezember viel zu tun, auch in Augsburg. Änderungen bei der Erbschaftssteuer ließen bei manchen Immobilienbesitzern regelrechte Panik ausbrechen. In letzter Sekunde wurden Häuser an Nachkommen übertragen – oft ohne zu wissen, ob sie überhaupt von der Änderung betroffen sein würden. Auch beim Augsburger Haus- und Grundbesitzer-Verein liefen die Telefone heißt, berichtet dessen Vorständin Gabriele Seidenspinner.

    2006 hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass der tatsächliche Verkehrswert von vererbten Immobilien der Berechnung der Erbschaftssteuer zugrunde gelegt werden müsse. Dem kommt die Politik mit einem neuen Berechnungsverfahren nach. In Städten wie Augsburg, in denen die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren in die Höhe geschossen sind, bedeutet das auch höhere Steuern, die unter Umständen auf die Erbschaft zu bezahlen sind. 

    Augsburger Grundbesitzer-Verein: "Die Leute sind völlig überrumpelt"

    Gabriele Seidenspinner ärgert vor allem die kurze Frist, die den Immobilienbesitzern blieb, um sich mit der Rechtslage vertraut zu machen. Die Änderungen findet man im neuen Jahressteuergesetz, das am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedet wurde. "Die Leute sind völlig überrumpelt – bis die Änderung beim Bürger ankam, war kaum mehr Zeit zu reagieren", kritisiert sie. Das habe auch zu Panikreaktionen geführt – Häuser wurden übertragen, ohne dass die Eigentümer zuvor prüfen konnten, ob ihre künftigen Erben überhaupt von der Regelung betroffen sein würden. 

    "Wenn ich eine Regelung anpacke, muss ich doch bis zum Ende denken, welche Konsequenzen sich daraus ergeben", sagt sie. Angesichts hoher Mieten sei die Änderung fatal, führe sie doch dazu, dass kleine Eigenheimbesitzer unter Umständen an Investoren verkaufen müssen, welche die hohen Preise in Augsburg nach wie vor gerne zahlten. "Eigentlich will man Wohneigentum fördern und erhalten – das ist der falsche Weg", sagt Seidenspinner. Der Haus- und Grundbesitzer-Verein fordert deshalb, die Freibeträge für Erben anzuheben, um kleinere Erbschaften zu schützen. Auch die Bayerische Staatsregierung ist dieser Meinung und hat Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt

    Nur kleinster Teil der Erben dürfte von neuer Erbschaftssteuer betroffen sein

    Der Augsburger Notar Paul Michelfeit rät zur Gelassenheit: "Nur der kleinste Teil der Erben dürfte überhaupt von der Regelung betroffen sein." Auch in seinem Notariat meldeten sich Ende des Jahres viele besorgte Immobilienbesitzer, die noch schnell vor dem Stichtag ihre Immobilie übertragen wollten. "Viele haben auf Verdacht überschrieben", berichtet er. Nötig war es nicht in allen Fällen.

    Zum einen betreffe die Regelung nur Erben, die nicht selbst in der geerbten Immobilie leben möchten. Wer von den Eltern oder beispielsweise dem Partner ein Haus oder eine Wohnung erbt und darin anschließend wohnt, zahlt in der Regel keine Erbschaftssteuer. Für den "kleinen Häuslebesitzer" seien die bestehenden Freibeträge oft ausreichend. "Das kleine Häuschen kriegt man bei einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind fast immer rein", beruhigt er.

    "Wenn es klar ist, dass die Immobilie nicht verkauft werden soll, ist es sinnvoll, sie rechtzeitig an die Kinder zu übertragen", so seine Erfahrung. So könnten auch wertvolle Häuser ohne Steuerprobleme weitergegeben werden. "Zwei Eltern können zwei Kindern jeweils Anteile für 400.000 Euro steuerfrei übertragen – also 1,6 Millionen Euro rechnet er vor. Und das alle zehn Jahre. 

    Auch Gabriele Seidenspinner rät, sich rechtzeitig in der Familie zusammenzusetzen. "Über Tod und Erbschaft zu sprechen, fällt sicherlich nicht immer leicht – aber es macht Sinn." Gerade wenn Geschwister da sind, lohne es sich, mithilfe eines Steuerberaters die Erbschaft zu regeln. "Man kann viel machen, aber muss rechtzeitig dran sein", so die Expertin.

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