Nachrüstung, Neubau oder gleich ganz stilllegen: Seit Januar gilt die neue Immissionsschutzverordnung des Umweltbundesamts. Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden und die neuen Kohlenstoffmonoxid- oder Feinstaubwerte überschreiten, müssen nun bis Ende des Jahres nachgebessert werden. Dies wurde 2010 von der damaligen Koalition aus Union und SPD festgelegt - bereits in vergangenen Jahren mussten Besitzer älterer Öfen nachrüsten. "Die meisten entschieden sich für einen neuen Ofen", erklärt Christoph Fichtl von der Kaminkehrerinnung Schwaben. Ob der eigene Holzofen die Werte überschreitet, wird von einem Kaminkehrer in einer Einzelmessung festgestellt.
Augsburg