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Augsburg: Mann gilt nach Gerichtsbeschluss nur in Augsburg sechs Monate als genesen

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Mann gilt nach Gerichtsbeschluss nur in Augsburg sechs Monate als genesen

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    Die Verkürzung des Genesenenstatus beschäftigt viele Verwaltungsgerichte - auch das in Augsburg.
    Die Verkürzung des Genesenenstatus beschäftigt viele Verwaltungsgerichte - auch das in Augsburg. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Als der Genesenenstatus Corona-Erkrankter Mitte Januar von sechs auf drei Monate reduziert wurde, war die Empörung teils groß. Der Bund hatte das Robert-Koch-Institut beauftragt, die Zeitspanne für den Status festzulegen, der bei den Corona-Beschränkungen einer Impfung gleichkommt. Der Zeitrahmen wurde erheblich verkürzt. Etliche Betroffene reichten dagegen bei Gerichten sogenannte Eilanträge ein. Allein am Augsburger Verwaltungsgericht sind 70 derartige Verfahren anhängig. Warum einer der

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