Als der Genesenenstatus Corona-Erkrankter Mitte Januar von sechs auf drei Monate reduziert wurde, war die Empörung teils groß. Der Bund hatte das Robert-Koch-Institut beauftragt, die Zeitspanne für den Status festzulegen, der bei den Corona-Beschränkungen einer Impfung gleichkommt. Der Zeitrahmen wurde erheblich verkürzt. Etliche Betroffene reichten dagegen bei Gerichten sogenannte Eilanträge ein. Allein am Augsburger Verwaltungsgericht sind 70 derartige Verfahren anhängig. Warum einer der
Augsburg