Wie dürfen und müssen sich Polizisten in ihrer Freizeit verhalten? Das war eine der Fragen, um die sich nun eine Verhandlung am Augsburger Verwaltungsgericht drehte. Ein Polizeiobermeister hatte gegen den Freistaat geklagt, weil er vom Polizeipräsidium in Augsburg, für das er tätig ist, eine schriftliche Missbilligung erhalten hatte. Die Behörde hatte Anstoß daran genommen, dass der Beamte auf dem Plärrer privat in einen Streit geraten war und zudem Videoaufnahmen, die er während seiner Dienstzeit bei Einsätzen im Zusammenhang mit Heimspielen des FC Augsburg gefertigt hatte, auf dem sozialen Netzwerk Instagram ins Internet gestellt hatte.
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