Nachdem das Landgericht Augsburg drei Männer wegen eines Überfalls auf ein älteres Ehepaar im Stadtteil Bergheim zu Haftstrafen verurteilt hatte, sind nun mehrere Prozessparteien gegen den Schuldspruch vorgegangen. Wie berichtet, hatte die zuständige 8. Strafkammer gegen die Angeklagten Haftstrafen zwischen sieben Jahren und sieben Jahren und neun Monaten verhängt. Zwei von ihnen sollen in das Haus der Opfer eingedrungen sein und sie massiv verletzt, ein weiterer Mann die Tat geplant haben. Das Interesse an dem Fall war groß; dem Urteil vorausgegangen war eine wochenlange Verhandlung, in der die Kammer Dutzende Zeugen und mehrere Sachverständige anhörte.
Wie das Landgericht auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, haben die Staatsanwaltschaft sowie die Anwälte zweier der Angeklagten Revision eingelegt. Das bedeutet, dass der Bundesgerichtshof das Urteil auf etwaige Rechtsfehler überprüfen wird. Überraschend kommt die Entscheidung nicht; das Gericht war mit seinem Schuldspruch teils deutlich von den Forderungen in den Plädoyers entfernt geblieben und hatte auch den ursprünglich in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes als nicht verwirklicht angesehen. Die
Prozess in Augsburg: Überfall in Bergheim war laut Urteil kein versuchter Mord
Ein Angeklagter hingegen akzeptierte das Urteil noch im Gerichtssaal, auch liegt seitens der Nebenkläger – also der Opfer – bislang kein Revisionsantrag vor.
Gegen Urteile des Landgerichtes ist nur das Rechtsmittel der Revision möglich; die Möglichkeit einer Berufung, bei der ein Strafprozess in einer höheren Instanz zwangsläufig samt neuer Beweisaufnahme neu aufgerollt wird, gibt es nur nach Urteilen des Amtsgerichtes. Sollte die Revision Erfolg haben, würde das Urteil teils oder ganz aufgehoben, eine andere Kammer am Landgericht müsste sich dann erneut mit dem Fall befassen. Die Erfolgsaussichten von Revisionen sind aber – statistisch gesehen – begrenzt.
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