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Augsburg: Mordversuch auf B17: Diese Strafe fordert der Staatsanwalt

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Mordversuch auf B17: Diese Strafe fordert der Staatsanwalt

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    Es grenzte an ein Wunder, dass aus diesem Wrack jemand lebend herauskam, sagten damals Einsatzkräfte. Das Fahrzeug war im März 2021 auf der B17 bei Augsburg gegen einen Baum gekracht.
    Es grenzte an ein Wunder, dass aus diesem Wrack jemand lebend herauskam, sagten damals Einsatzkräfte. Das Fahrzeug war im März 2021 auf der B17 bei Augsburg gegen einen Baum gekracht. Foto: Berufsfeuerwehr Augsburg (Archivbild)

    Es ist die Neuauflage eines Prozesses, der Aufsehen erregt hat. Doch das Urteil, davon kann man nach Abschluss der Beweisaufnahme ausgehen, wird nicht gänzlich anders ausfallen. Vor einem Jahr hatte eine andere Strafkammer des Landgerichts den jetzigen Angeklagten wegen versuchten Mordes auf der B17 zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Richter hielten es für bewiesen, dass er sein Auto mit seiner Frau auf dem Beifahrersitz absichtlich gegen einen Baum gesteuert hat, weil sie sich von ihm hatte trennen wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Und so wurde am Freitag abermals plädiert. Wie schon im ersten Prozess haben Staatsanwalt und Verteidiger das Geschehen auch diesmal gänzlich unterschiedlich bewertet.

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