Es ist die Neuauflage eines Prozesses, der Aufsehen erregt hat. Doch das Urteil, davon kann man nach Abschluss der Beweisaufnahme ausgehen, wird nicht gänzlich anders ausfallen. Vor einem Jahr hatte eine andere Strafkammer des Landgerichts den jetzigen Angeklagten wegen versuchten Mordes auf der B17 zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Richter hielten es für bewiesen, dass er sein Auto mit seiner Frau auf dem Beifahrersitz absichtlich gegen einen Baum gesteuert hat, weil sie sich von ihm hatte trennen wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Und so wurde am Freitag abermals plädiert. Wie schon im ersten Prozess haben Staatsanwalt und Verteidiger das Geschehen auch diesmal gänzlich unterschiedlich bewertet.
Augsburg