Was zunächst nur wie ein schwerer Verkehrsunfall ausgesehen hatte, war in Wirklichkeit ein geplanter Mord. Vor drei Jahren prallte auf der B17 im morgendlichen Berufsverkehr ein Kleinwagen mit hohem Tempo gegen einen Baum am Fahrbandrand. Beide Eheleute überlebten wie durch ein Wunder, wenn auch schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jetzt zum zweiten Mal mit dem Fall befasst und das Urteil des Landgerichts vom vorigen November bestätigt.
In einem ersten Prozess war der 49-Jährige zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision beim BGH eingelegt, der das Verfahren ans Landgericht zurückverwies. Die 1. Strafkammer sprach den Fahrer im vergangenen November schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und neun Monaten. Gegen dieses Urteil legte Verteidiger Jörg Seubert Revision ein, die aber zurückgewiesen wurde.
Prozess in Augsburg um Mordversuch auf der Bundesstraße 17
Eindrucksvoll hatte die Frau, die im Rollstuhl sitzt, als Zeugin geschildert, wie sie heute nur mit stärksten Schmerzmitteln ihren Alltag bewältigen kann. Zwei Wochen vor der Tat hatte die 38-Jährige ihrem Mann angekündigt auszuziehen. Obwohl man schon länger getrennte Wege ging, lebte das Paar noch zusammen.
Es war beide Male ein Indizienprozess. Der Angeklagte bestritt jede Tötungsabsicht. Einen Sekundenschlaf wegen Übermüdung des Fahrers schlossen die im Prozess gehörten Gutachter jedoch aus. Wie sie herausfanden, war der Kleinwagen von der linken Fahrspur in einem Winkel von 40 Grad nach rechts gezogen und mit durchgedrücktem Gaspedal auf den Baum zugesteuert. Der Baumstamm bohrte sich auf der Beifahrerseite durch den Motor bis in die Fahrgastzelle.