Ein Augsburger Immobilienunternehmer ist jetzt vor Gericht zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einer Mieterin die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Doch dann stellte sich der Fall ganz anders dar.
Weil er für eine von ihm vermietete Drei-Zimmer-Wohnung Eigenbedarf anmeldete, diese dann aber später nicht selbst nutzte und wieder an einen anderen Mieter vergab, muss der Mann wegen Betrugs 24.000 Euro (80 Tagessätze zu je 300 Euro) bezahlen. Bei einem Prozess vor Amtsrichter Dominik Wagner hatte der bekannte Unternehmer Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, diesen zog er dann aber im Laufe der Verhandlung zurück. Das Urteil per
Kündigung in Augsburg: Frau wollte nicht mehr Miete zahlen
Im Dezember 2004 hatte der Unternehmer die ihm gehörende Wohnung an eine Frau vermietet. Wie es in dem im Prozess vorgetragenen Strafbefehl heißt, hatte der Eigentümer der Mieterin dann im Dezember 2018 gekündigt, nachdem er mehrmals unwirksam eine höhere Miete verlangt hatte. Als Kündigungsgrund gab er an, dass er aufgrund „familiärer Veränderung“ die Wohnung selbst beziehen wolle.
Die Mieterin, so der Strafbefehl, vertraute auf die Wirksamkeit der Kündigung und zog im September 2019 aus. Danach stellte der Unternehmer die freie Wohnung allerdings wieder auf eine Immobilienplattform zur Vermietung ein. Und er fand einen Interessenten, der fortan eine höhere Miete zahlte.
Urteil im Prozess um Miete: Vermieter hat einen Betrug begangen
Für das Gericht war damit der Tatbestand des Betruges erfüllt. Die vorherige Mieterin habe durch die Kündigung einen Vermögensverlust erlitten, der Wohnungseigentümer einen Vermögensvorteil erlangt. Und der Unternehmer habe durch „Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt“, sich letztlich also wegen Betrugs strafbar gemacht. Der Beschuldigte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Vor Amtsrichter Dominik Wagner bestritt er die Vorwürfe. Alles sei ganz anders gelaufen.
Nach einer Beratung mit seinem Anwalt Werner Ruisinger zog er dann aber trotzdem seinen Einspruch zurück, sodass der Betrugsvorwurf rechtskräftig ist.
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