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Augsburg: Mehr als 100 Menschen wollen in Augsburg ihren Geschlechtseintrag ändern

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Mehr als 100 Menschen wollen in Augsburg ihren Geschlechtseintrag ändern

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    Am 1. November 2024 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Die Regenbogenfahne symbolisiert mit ihren bunten Farben die Vielfalt der Lebens- und Liebesformen.
    Am 1. November 2024 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Die Regenbogenfahne symbolisiert mit ihren bunten Farben die Vielfalt der Lebens- und Liebesformen. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Luna erinnert sich noch genau den Tag im August, als sie vor dem Augsburger Standesamt stand. Ihre beste Freundin begleitete sie. „Ich war so nervös und habe mich gleichzeitig so gefreut“, sagt die 28-Jährige am Telefon. Dann meldete sie dort die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens an. In ihrem Ausweis wird unter Geschlecht nicht mehr „männlich“ stehen, sondern „weiblich“. Ihr Vorname wird durch Luna ersetzt - so wie sie sich schon seit Jahren nennt. Die Studentin, die Bedenken hat, ihren vollen Namen zu veröffentlichen, weil sie schon häufig angefeindet worden sei, muss nun noch bis November Geduld aufbringen. Dann kann sie erneut zum Standesamt gehen und eine Erklärung abgeben, dass sie sich wirklich sicher ist, Geschlechtseintrag und Namen ändern lassen zu wollen.

    Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November in Kraft

    Das Selbstbestimmungsgesetz, das im April vom Bundestag verabschiedet worden ist, wird am 1. November in Kraft treten. Es soll trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Es löst das Transsexuellengesetz aus den 1980er Jahren ab, das von vielen als diskriminierend kritisiert wird, einige der Vorschriften wurden für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verfahren galt zudem als teuer und langwierig. Die Betroffenen mussten sich psychiatrischen Gutachten unterziehen und Fragen über intime Details ihres Lebens beantworten.

    Künftig reicht eine selbstbestimmte Erklärung für eine Änderung. Die Anmeldungen laufen seit 1. August. Nach einer Wartezeit von drei Monaten, einer Art Bedenkzeit, darf dann offiziell der Antrag gestellt werden. Es gelten die Einträge „männlich“, „weiblich“ und „divers“. Wer einen nicht zum neuen Geschlecht passenden Vornamen hat, muss diesen ebenfalls ändern lassen.

    Wer seine Absicht anmelden möchte, kann dies in jedem deutschen Standesamt tun. In Augsburg liegen derzeit 117 Anmeldungen (Stand 7. Oktober) für eine Erklärung vor, wie Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) auf Anfrage mitteilt. Keine Auswertung hat das Standesamt dazu vorgenommen, inwieweit alle Anmeldungen von im Stadtgebiet wohnenden Personen kommen. Wer sich anmeldet, ist in der Wahl des Standesamtes frei. Die anfallende Gebühr beträgt 60 Euro. Für die Bescheinigung bzw. eine neue Geburtsurkunde werden weitere zwölf Euro fällig.

    Geschlechtseintrag ändern lassen: Was für Minderjährige gilt

    Auch Minderjährige können künftig ihren Geschlechtseintrag ändern. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen die Eltern die Erklärung beim Standesamt einreichen. Jugendliche ab 14 brauchen das Einverständnis der Eltern. Bei allen Minderjährigen muss die Erklärung auch die Versicherung enthalten, dass eine Beratung erfolgt ist.

    Für Luna wird der erneute Gang zum Standesamt „mehr als eine reine Formsache“ sein, sagt sie. „Das wird sehr emotional für mich. Dann bin ich offiziell Luna.“

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