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Maxstraße: Anwohner klagt gegen Fußgängerzonen-Versuch

Augsburg

Anlieger klagt gegen Fußgängerzonen-Versuch in der Maximilianstraße

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    Ein Teil der Maximilianstraße ist seit Kurzem Fußgängerzone. Dagegen klagt nun ein Anwohner.
    Ein Teil der Maximilianstraße ist seit Kurzem Fußgängerzone. Dagegen klagt nun ein Anwohner. Foto: Michael Hochgemuth

    Der seit Mai laufende Fußgängerzonen-Versuch in der nördlichen beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht: Ein Augsburger Gewerbetreibender aus der Maxstraße geht mit einem Eilantrag gegen den Verkehrsversuch vor, weil aus seiner Sicht die Rechtsgrundlage dafür fehlt. Er habe wegen der schlechteren Erreichbarkeit auch finanzielle Einbußen, weil speziell Kundschaft aus dem Umland wegbleibe, argumentiert der Geschäftsmann. Die Stadt sieht die Sache freilich anders.

    Der Ärger des Anwohners ist seit Beginn des Verkehrsversuchs groß. "Die Stadt schlägt mit dem Aussperren von Autos generell einen falschen verkehrspolitischen Kurs ein, bei dem die Maximilianstraße womöglich nur der Anfang ist", so der Kläger gegenüber unserer Redaktion. Seinen Namen in der Zeitung lesen möchte er lieber nicht. Für das Gericht dürfte der politische Diskussionspunkt allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Hier zählen andere Argumente. Wann über den Eilantrag entschieden wird, ließ das Verwaltungsgericht auf Anfrage offen. Was bekannt ist: Das Verfahren läuft bereits seit mehreren Wochen, die Stadt hat inzwischen eine Klageerwiderung abgegeben, in der sie ihre Argumente darlegt.

    Stadt zur Maxstraße: "Ein Versuch hat den Vorteil, dass er ein definiertes Ende hat"

    Augsburgs Baureferent Steffen Kercher erklärte, die Stadt bedauere das Eilverfahren. Da der Verkehrsversuch ja lediglich auf ein Jahr angelegt ist, sei dieser Schritt aus seiner Sicht unnötig. "Ein Versuch hat ja genau den Vorteil, dass er ein klar definiertes zeitliches Ende hat und dass schnell nachgebessert werden kann, falls sich daraus Probleme ergeben oder Änderungsbedarf besteht." Insofern setze sich die Verwaltung dafür ein, dass der intensiv vorbereitete Verkehrsversuch zu Ende geführt werden könne. Der Kläger hält dem entgegen, dass die Stadt aufgrund einer Gerichtsentscheidung frühzeitig wisse, was gehe und was nicht. 

    Kercher verweist allerdings darauf, dass es im Eilverfahren in erster Linie um die Belange des Klägers und nicht um die rechtliche Zulässigkeit grundsätzlich gehe. Man warte nun die Gerichtsentscheidung ab und werde dann über das weitere Vorgehen entscheiden. 

    Die Stadt Augsburg beruft sich bei dem Verkehrsversuch auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die derartige Tests vereinfacht. Denn grundsätzlich muss eine Kommune es begründen können, wenn sie eine Straße umwidmet und dem Verkehr nicht mehr zur Verfügung stellt. Mit dieser Begründung hat die Stadt bisher eine Sperrung der Hallstraße abgelehnt. Im Fall der Maximilianstraße hat sie formal wohl auch mit Sicherheitsbedenken argumentiert - abends ist die Straße in der Tat mit Passanten und Nachtschwärmern voll, was zu Konflikten mit Autofahrern und besonders Auto-Posern führen kann. Allerdings hat die Stadt deswegen an den Sommer-Wochenenden - unabhängig vom Fußgängerzonen-Versuch - eine Sperrung für die gesamte Maximilianstraße verfügt. Politisch war und ist das Ziel, in der Straße durch das Aussperren von Autos mehr Platz für Fußgänger und mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. 

    Augsburger Maximilianstraße: Flächen für Gastronomie werden gut angenommen

    Gut angenommen werden die zusätzlichen Flächen für die Außengastronomie und die Bänke, von der angekündigten "Bespielung" der Maximilianstraße, wie es neudeutsch heißt, ist nicht viel zu sehen. Die kleine Bühne, auf der ab Donnerstag Programm geboten sein soll, kam spät im Sommer, die Tischtennisplatte ist nach einem zehnminütigen Gastspiel und Beschwerde eines Anliegers komplett in der Versenkung verschwunden. Ein großflächigeres Programm in der Straße scheitert daran, dass die Straßenbahngleise in der Mitte frei bleiben müssen. 

    Sollte das Gericht dem Eilantrag stattgeben, ließe sich der auf ein Jahr terminierte Versuch in der jetzigen Form wohl nicht mehr fortsetzen. Der Geschäftsmann hat zudem eine Klage für ein Hauptsacheverfahren eingereicht - dann wird das Gericht sich ausführlicher mit dem Sachverhalt befassen. Allerdings dauert es mehrere Monate, bis es zur Verhandlung kommt. Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen - in Deutschland gibt es, nachdem Kommunen nach der Corona-Pandemie häufiger versuchsweise Verkehrsregelungen ausprobieren, verstärkt Klagen. Die Berliner Friedrichstraße ist wohl das prominenteste Beispiel, zuletzt gab das Verwaltungsgericht in Gießen in einem Eilverfahren mehreren Klägern recht, die sich gegen die Umgestaltung einer Innenstadt-Hauptverkehrsachse in eine Fahrradstraße mit Auto-Einbahnverkehr wendeten.

    Sehen Sie sich dazu unsere Video-Serie "Mensch, Maxstraße" an. In der ersten Folge, die Sie unten sehen können, geht es um pöbelnde Jugendliche, fliegende Glasflaschen und die Frage: Wie hat die Augsburger Krawallnacht die Maxstraße verändert? Alle weiteren Folgen von "Mensch, Maxstraße" finden Sie hier.

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