Der offizielle Vollzug wurde erst am Dienstagabend von der Stadt Augsburg bekannt gegeben: Wie von unserer Redaktion vorab bereits berichtet, fällt im Stadtgebiet die Maskenpflicht weg. Allerdings gibt es einen Bereich, bei dem sich nichts ändert. Wer den Stadtmarkt besucht, muss weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt ab Mittwoch, 2. Juni.
Maskenpflicht in Augsburg aufgehoben - Stadtmarkt bleibt Ausnahme
Die Stadt verweist darauf, dass im Stadtmarkt bei hohem Publikumsverkehr die Mindestabstände nicht einzuhalten seien. Eine ähnliche Praxis gelte in Supermärkten und auf Wochenmärkten. Lediglich bei der Außengastronomie auf dem Stadtmarkt gilt keine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt sei erforderlich und verhältnismäßig, so die Stadt. Zur Begründung heißt es: Das Coronavirus wird nach den aktuellen Erkenntnissen überwiegend durch Tröpfchen und Aerosole übertragen. Diese Gefahr besteht insbesondere bei einem Abstand zwischen zwei Personen von weniger als 1,5 Meter. Auf dem Augsburger Stadtmarkt kann insbesondere in den schmalen Gassen mit den Obst- ,Gemüse- und Fischständen der erforderliche Mindestabstand nicht immer eingehalten werden. Gleiches gilt auch im Bereich der Bäckergasse insbesondere an Samstagen.
In allen anderen Bereichen im Stadtgebiet, in denen bislang die Maske getragen werden musste, können sich die Menschen nun freier bewegen. Dies gilt in erster Linie für die Innenstadt, unter anderem am Rathausplatz und in der Fußgängerzone.
Die Stadt weist in einer Mitteilung darauf hin, dass es eine FFP2-Maskenpflicht allerdings noch in mehreren Bereichen gilt:
- Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und an den Haltestellen
- Beim Einkaufen (in Geschäften, in Eingangsbereichen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen)
- Auf Wochenmärkten
- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie sonstigen Praxen
- Für Besucher in Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Für das Personal von Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen – wenn Kontakt mit den Bewohnenden besteht
- Für Besucher von Gottesdiensten und Versammlungen
Die Stadt hat, wie ebenfalls berichtet, nicht nur bei der Regelung der Maskenpflicht Änderungen vorgenommen. Gemäß des aktuellen Stadtratsbeschlusses zum Augsburger Stadtsommer 2021 wird im Innenstadtbereich der Verkauf von To-Go-Getränken zwischen Mitternacht und 6 Uhr untersagt. Dies gilt für die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken durch Gastronomiebetriebe, Tankstellen, sonstige Verkaufs- und Abgabestellen sowie Lieferdienste.
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