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Augsburg: Mann verletzt Hund am Kö - er sagt: "Ich würde niemals ein Tier schlagen"

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Mann verletzt Hund am Kö - er sagt: "Ich würde niemals ein Tier schlagen"

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    Der brutale Umgang eines Mannes mit einem Hund war Gegenstand eines Gerichtsprozesses in Augsburg. Der Vorfall trug sich am Königsplatz zu.
    Der brutale Umgang eines Mannes mit einem Hund war Gegenstand eines Gerichtsprozesses in Augsburg. Der Vorfall trug sich am Königsplatz zu. Foto: Ulrich Wagner (Symbolbild)

    „Herr Richter“, hebt der Angeklagte an, „ich würde niemals, niemals, niemals ein Tier schlagen. Sie können's glauben oder nicht.“ Der 51-Jährige, der in den Anlagen am Königsplatz einen Mischlingshund mit Fäusten böse traktiert haben soll und deshalb vor Amtsrichter Dominik Wagner wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz angeklagt ist, nennt drei Gründe, warum er „niemals“ der Täter gewesen sein kann.

    Erstens, so will der Angeklagte eher seine vermeintliche Tierliebe untermauern, habe er eine Freundin, und die habe neun Pferde, Hühner, Katzen und Hunde. Und da, so wiederholt er, würde er doch „niemals ein Tier schlagen“.

    Zweitens sei er zur Tatzeit mit Sicherheit mit seinem Chef beim Kaffeetrinken in einer Tankstelle bei München gewesen. Und nicht am Königsplatz in Augsburg. Und drittens, so triumphiert er zum Schluss, habe er doch überhaupt keinen Hund und könne deshalb auch keinen geschlagen haben. Er könne sich nicht erklären, warum er überhaupt hier sitze, spielt er das Unschuldslamm.

    Vorfall am Augsburger Kö: Mann schlägt auf Hund ein

    Zwei Zeuginnen freilich beteuern, dass der Richtige auf der Anklagebank sitzt. Der Mann, der sich am Spätnachmittag des 4. Juni 2021 auf eine Parkbank setzte und seinen Hund mit „mindestens fünf Faustschlägen“ – so die Anklage – dazu zwang, auf dem Boden „Platz“ zu machen.

    Eine Passantin, 24 Jahre alt, die damals den Ordnungsdienst der Stadt informierte und dann die Polizei rief, identifiziert den 51-Jährigen ganz klar. „Er hat ordentlich ausgeholt und mit der geballten Faust zugeschlagen“, erinnert sich die Frau.

    Der Angeklagte sei alkoholisiert gewesen, ebenso wie eine Bekannte, die hinzugetreten sei und nur noch gelallt habe. „Die hat dem Hund mit dem Stiefel auch noch einen Tritt gegeben“. Eine Polizistin, die mit dem 51-Jährigen gesprochen hatte, sagt, dieser sei alkoholisiert und uneinsichtig gewesen. Im Übrigen gebe es auch ein Video der Überwachungskamera, die alles aufgezeichnet habe.

    Richter Dominik Wagner muss viel Geduld aufbringen für den Fall des geprügelten Vierbeiners. Es ist schon der dritte Prozessanlauf. Einmal war Corona schuld, zum zweiten jene Bekannte des Angeklagten, die als Zeugin geladen, aber nun zum zweiten Male nicht erschienen ist und deshalb ein Ordnungsgeld von 350 Euro aufgebrummt bekommt. Und drittens schwätzt der Angeklagte ständig rein, der für die Justiz beileibe kein Unbekannter ist. Schon 13 Einträge zieren sein Strafregister. Ob er denn Probleme mit Alkohol habe, will der Richter wissen. Der Angeklagte verneint. Er trinke halt „ein paar Biere zum Feierabend“. Aber ob man das als Alkohol bewerten könne…

    Für Richter Wagner besteht kein Zweifel, dass es der Angeklagte war, der damals den Hund verprügelt hat. Das – noch nicht rechtskräftige - Urteil: eine Geldstrafe von 1125 Euro (75 Tagessätze zu je 15 Euro).

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