Es muss einem 47-jährigen Mann aus Augsburg einen ganz schönen Schrecken eingejagt haben. Am Sonntag hatte der Mann in Köln ein Auto abgeholt, das er über eine Online-Plattform gekauft hatte. Am Montag ging er zum Amt, um es in der Stadt anzumelden. Dabei stellt die zuständige Stelle allerdings fest, dass „das Auto zur Fahndung ausgeschrieben ist“, heißt es von der Polizei. Offenbar war es in der Vergangenheit in Frankreich gestohlen worden. Die Polizei stellte daraufhin das Auto und die Papiere sicher, die Beamten ermitteln nun gegen den Verkäufer des Autos in Köln. (jaka)
Augsburg
Wie einfach könnte das sein: man gibt die Fahrgesellnummer des Kauffahrzeugs auf einer Polizei-Website im Internet ein und sieht sofort, ob das Auto gestohlen wurde. Aber einfach geht in Deutschland gar nix......................................
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