Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs am Dienstag fiel so aus, wie es sich am Montag in der Verhandlung schon angedeutet hatte: Das Obergericht verwarf die Berufung der Stadt Augsburg gegen ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts, das das Klimacamp für rechtmäßig erklärt hatte. Damit ist die Stadt mit ihrer Sichtweise, dass es sich beim Klimacamp um keine vom Grundgesetz geschützte Demonstration handle, auch in zweiter Instanz gescheitert. Eine Begründung wird das Münchner Gericht noch in den kommenden Wochen liefern. Doch allzu große Tragweite hat das Urteil nicht: Es trifft nur eine Aussage dazu, ob das Klimacamp in den ersten zehn Tagen bis zum 10. Juli 2020, als der Bescheid der Stadt zur Auflösung erging, eine Demonstration war. Eine Grundsatzklärung, ob Demos auch mehrere Jahre lang dauern dürfen und dafür öffentliche Plätze für sich beanspruchen können, wird das Urteil nicht enthalten.
Augsburg