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Augsburg: Klimacamp-Bescheid war rechtswidrig: Stadt scheitert auch in der Berufung

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Klimacamp-Bescheid war rechtswidrig: Stadt scheitert auch in der Berufung

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    Das Klimacamp ist jetzt am Augsburger Moritzplatz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet nun über die Zukunft des Camps.
    Das Klimacamp ist jetzt am Augsburger Moritzplatz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet nun über die Zukunft des Camps.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs am Dienstag fiel so aus, wie es sich am Montag in der Verhandlung schon angedeutet hatte: Das Obergericht verwarf die Berufung der Stadt Augsburg gegen ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts, das das Klimacamp für rechtmäßig erklärt hatte. Damit ist die Stadt mit ihrer Sichtweise, dass es sich beim Klimacamp um keine vom Grundgesetz geschützte Demonstration handle, auch in zweiter Instanz gescheitert. Eine Begründung wird das Münchner Gericht noch in den kommenden Wochen liefern. Doch allzu große Tragweite hat das Urteil nicht: Es trifft nur eine Aussage dazu, ob das Klimacamp in den ersten zehn Tagen bis zum 10. Juli 2020, als der Bescheid der Stadt zur Auflösung erging, eine Demonstration war. Eine Grundsatzklärung, ob Demos auch mehrere Jahre lang dauern dürfen und dafür öffentliche Plätze für sich beanspruchen können, wird das Urteil nicht enthalten.

    Allerdings haben die Münchner Richter der Stadt offen gelassen, noch in die dritte Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Für diese Entscheidung hätte die Stadt nach Prüfung des Urteils einen Monat Zeit. Viel zu gewinnen wäre dadurch aber auch nicht: Auch in der Revision ginge es voraussichtlich "nur" um die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 10. Juli.

    Augsburgs Stadtregierung will das Klimacamp gerne loswerden

    Das Gerichtsurteil wurde in Augsburg mit Interesse erwartet, weil das Klimacamp seit seiner Gründung im Juni 2020 polarisiert. Manche Bürger und Bürgerinnen begrüßen die Dauerdemo, andere stören sich an Inhalten und an der Erscheinungsform. Die Klimaaktivisten und -aktivistinnen wollen mit dem Protest die Stadt zu mehr Klimaschutzbemühungen drängen. Zwar hat sich die Stadt einen Fahrplan gegeben, was Klimaneutralität oder Restbudget betrifft, den Aktivisten und Aktivistinnen geht das aber zu langsam. Darum halten sie an dem Zeltdorf fest. Die Stadt will das Klimacamp hingegen gerne loswerden. Klimaschutz sei wichtig, man müsse sich aber die Frage stellen, was passiere, wenn auch andere Interessensgruppen auf diese Art des Protests kämen, heißt es von der Stadtregierung.

    In Augsburg scheiterte die Stadt in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht. Dieses kam zur Entscheidung, dass das Klimacamp die Eigenschaften einer Versammlung habe und insofern gesetzlich geschützt sei.

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