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Klimaaktivisten blockieren Teile der Augsburger Karlstraße

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Klimaaktivisten blockieren Teile der Augsburger Karlstraße

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    Als Politiker maskiert blockierten Mitglieder der Letzten Generation Teile der Karlstraße.
    Als Politiker maskiert blockierten Mitglieder der Letzten Generation Teile der Karlstraße. Foto: Silvio Wyszengrad

    Am Dienstagmittag haben Klimaaktivistinnen und -aktivisten der sogenannten Letzten Generation zwei Spuren der Karlstraße in der Augsburger Innenstadt als Protest gegen die aktuelle Klimapolitik in Deutschland blockiert. Als Markus Söder und Christian Lindner maskiert, saßen sie an einem Tisch und fächerten sich mit selbst gedruckten Geldscheinen Luft zu. Weitere Geldscheine verteilten sie auf der Straße. Die Polizei sicherte zunächst die Kundgebung. Der Verkehr wurde umgeleitet. „Wenn das Gebäudeenergiegesetz so durchgegangen wäre, wie es eigentlich für den Klimaschutz sinnvoll gewesen wäre, hätte die Gasindustrie ordentlich an Umsatz verloren“, erklärte ein Demonstrant. „Jeder Gaskessel, der jetzt verkauft wird, ist Verdienst der FPD.“

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    6 Kommentare
    Franz Xanter

    Warum lässt man eine nicht genehmigte Behinderung 30 Minuten laufen? Behinderung bis hin zu mglw. Nötigung, aber eine sofortige Räumung wird nicht umgesetzt?

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    Gregor Beck

    Falsch. Das war eine Versammlung. Wir alle haben das Recht, uns im öffentlichen Raum zu versammeln. Die Straße gehört uns allen, nicht nur den Autos. Vielen Menschen fällt schwer, wieder zu lernen, wem die Straße eigentlich gehört. Solche Aktionen dienen nicht nur der Aufmerksamkeit für Klimaschutz, sondern auch der Wiedergewöhnung an eine gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raums, den wir alle bezahlen. Wichtiger ist der Klimaschutz: immer noch werden viele Milliarden in fossile Projekte subventioniert (die wir auch alle bezahlen).

    Wolfgang Boeldt

    Nein. Wenn dies eine Versammlung war unterliegt diese dem VersammlG und ist demzufolge 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzumelden. Dies war offensichtlich nicht der Fall. Eine Versammlung ist rechtswidrig bzw. von der Behörde zu untersagen wenn die Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentlich Wohl gefährdet. Dies war offensichtlich der Fall. Die Polizei hat diese Ansammlung, wenn auch mit Verspätung, rechtmäßig aufgelöst.

    Gregor Beck

    Falsch. So viele Bürger*innen kennen ihre Rechte nicht! Wäre ja schrecklich, wenn man jede Versammlung anmelden müsste. Selbstverständlich dürfen sich alle Bürger immer spontan versammeln, das steht im Grundgesetz. Die Polizei erkennt dann diese Versammlung an und schützt sie, so wie hier geschehen. Nach einer bestimmten Dauer kann sie einen anderen Versammlungsort zuweisen, so wie hier geschehen. Die Versammlung hat es nicht akzeptiert, so hier geschehen. Die Polizei hat 3x aufgefordert, und dann die Versammelnden weggetragen. So wie hier geschehen. Weil sie den alten Versammlungsort nicht verlassen haben nach der 3. Aufforderung, haben sie eine Ordnungswidrigkeit begangen so wie hier geschehen. Diese werden sie bezahlen. Alles korrekt gelaufen!

    Wolfgang Boeldt

    Final: grotternfalsch. Im Arft. 8 GG steht nichts von Spontanversammlungen. Im Gegenteil: Absatz 2 verweist auf das VersammlG. Da diese Versammlung nicht spontan war (Rechtsgrundlagen fehlen hierzu), kommt eindeutig VersammelG § 14 (1) zum Tragen.

    Thomas Keller

    Mit dem Inhalt dieser Demo bin ich schon d'accord.

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