Aktivisten des Augsburger Klimacamps haben am Donnerstagvormittag das Gebäude der Regierung von Schwaben betreten und ein Banner am Torbogen angebracht, um gegen die Rodung des Lohwalds bei Meitingen zugunsten einer Erweiterung der Lech-Stahlwerke zu demonstrieren. Eine Frau seilte sich dabei aus dem Präsidiumsbüro ab. Die Polizei war am Vormittag vor Ort und versuchte mithilfe speziell geschulter Kommunikationsbeamter, die Aktion zu beenden.
Hintergrund der Aktion war eine Ausnahmegenehmigung, die die Behörde für die Rodung eines Teilareals erteilt hatte. Naturschützer und Initiativen, die sich gegen die Rodung richten, fühlten sich von der Aktion überrumpelt. Unter anderem der Bund Naturschutz lässt derzeit vor dem Verwaltungsgerichtshof in München prüfen, ob die geplante und genehmigte Erweiterung der Lech-Stahlwerke in den angrenzenden Bannwald rechtmäßig ist. Auf einem Schild, das die Aktivisten des Klimacamps am Gebäude der Regierung von Schwaben anbrachten, prangte der Schriftzug "Lohwald-Rodung genehmigen trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!"
Die Polizei sagt auf Anfrage, in den frühen Morgenstunden hätten drei Personen das Gebäude der Regierung von Schwaben betreten. Gegen 12 Uhr war der Einsatz beendet. Nach Angaben der Polizei kamen Beamte mithilfe eines Drehleiterfahrzeuges auf Höhe der Person, die sich an der Hausfassade abgeseilt hatte, schnitten das Seil durch und brachten die Aktivistin im Korb des Fahrzeuges zu Boden. Die beiden anderen Aktivisten, die sich innerhalb des Gebäudes befunden hatten, wurden von dem Beamten demnach ebenfalls mit zu einer Dienststelle genommen für Befragungen. Die Ermittlungen laufen wegen Hausfriedensbruchs.
Von der Regierung von Schwaben heißt es in einer Pressemitteilung, man weise "völlig unhaltbare und nicht nachvollziehbare Vorwürfe" zurück, die in der Öffentlichkeit geäußert worden waren, unter anderem jenen der Korruption. Die Behörde will Strafanzeige erstatten. Zu der Genehmigung heißt es von der Behörde, dass von den Lechstahlwerken vorsorglich bei der Regierung von Schwaben eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt worden sei für den Fall, dass bei der Rodung von "18 klar kartierten Bäumen" Fledermäuse möglicherweise zu Schaden kommen könnten. Ausschließlich für diese Entscheidung über den Schutz gefährdeter Tierarten sei die Regierung von Schwaben zuständig. (jaka)