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Augsburg: Kita-Kinder und Schüler erhalten in Augsburg mehr Testmöglichkeiten

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Kita-Kinder und Schüler erhalten in Augsburg mehr Testmöglichkeiten

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    Ein Strich nur beim C ist ein gutes Zeichen: So sieht ein Corona-Schnelltest mit negativem Testergebnis aus. Kinder unter sechs Jahren und Schüler erhalte nun mehr Testmöglichkeiten.
    Ein Strich nur beim C ist ein gutes Zeichen: So sieht ein Corona-Schnelltest mit negativem Testergebnis aus. Kinder unter sechs Jahren und Schüler erhalte nun mehr Testmöglichkeiten. Foto: Zacharie Scheurer, dpa-tmn

    Seit Montag gelten neue Regelungen für die Kindertagesbetreuung in Bayern. Darin ist beispielsweise festgehalten, wie und wann Kleinkinder mit Krankheitssymptomen getestet werden sollen. Bisher waren die Testungen für Kinder unter sechs Jahren vor allem über die Kinderarztpraxen abgedeckt. Für diese Altersgruppe gab es bislang in den von der Stadt betriebenen Schnelltestzentren keine Testmöglichkeit. Für Kinder ab drei Jahren bestand im Testzentrum an der Messe die Möglichkeit eines PCR-Tests. Aufgrund der Bestimmungen im neuen Rahmenhygieneplan ist der Andrang bei den Haus- und Kinderärzten nur schwer zu bewältigen. Nun gibt es eine neue Lösung.

    Bürgermeisterin Martina Wild (Grüne): "Die Stadt wird daher das Testangebot für Kinder unter sechs Jahren am städtischen Testzentrum an der Messe ab Montag, 22. März, mit Schnelltests ausweiten und dafür über den Betreiber des Testzentrums Bäuerle Ambulanz zusätzlich für Kindertestungen qualifiziertes Personal akquirieren."

    Tests von Kindern durch geschultes Fachpersonal im Testzentrum

    Am Testzentrum an der Messe werden demnach von Fachpersonal Schnelltests für Kinder von null bis 6 Jahren jeweils am Montag und Mittwoch von 17 bis 19 Uhr und am Sonntag von 14 bis 18 Uhr angeboten. Im Internet müssen unter der Adresse www.augsburg.de/testen Termine vereinbart werden.

    Die Regelung, wann ein Test erforderlich ist, hatte Bayerns Familienministerin Carolina Trautner (CSU) zu Beginn der Woche klargestellt: Demnach sei bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- beziehungsweise Symptomen, wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber, der Besuch der Kita oder Heilpädagogischen Tagesstätte für alle Kinder nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test könne auch während der Erkrankung erfolgen. Nach der Genesung erneut einen Test vorzunehmen, sei jedoch nicht nötig. Hatte ein Kind lediglich leichte Symptome und ist es wieder vollständig genesen, weist also keine Symptome mehr auf - bis auf beispielsweise Symptome einer Allergie -, so darf es die Kita oder Kindertagespflegestelle auch ohne die Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder besuchen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist dann notwendig, wenn das Kind die Einrichtung, trotz der leichten Symptome besuchen möchte.

    Die freiwilligen und kostenlosen Reihentestungen von Lehrern, Schülern und sonstigem Schulpersonal am Testzentrum an der Messe werden weiterhin angeboten. Diese sollen von den Einrichtungen koordiniert werden. Zudem erhalten alle Kindertageseinrichtungen und Schulen vom Freistaat Bayern im Zuge der Bayerischen Teststrategie sog. Selbstschnelltest zur Verfügung gestellt. Dieses freiwillige Testangebot richtet sich an das Schul- und Kitapersonal ebenso wie an Schüler. Die Teststrategie sieht ein bis zwei solcher Selbstschnelltests pro Person und Woche vor - allerdings stehen Folgelieferungen an Selbsttests noch aus.

    104.000 Selbstschnelltests wurden in Augsburg bereits verteilt

    In einer ersten Lieferung wurden vom Bayerischen Kultus- Gesundheitsministerium zunächst rund 104.000 Selbstschnelltests für das Personal in den Augsburger Kitas und Schulen zur Verfügung gestellt, die bereits an die Einrichtungen verteilt wurden. Folgelieferungen an Selbsttests für Schüler lägen allerdings noch nicht vor, räumt die Stadt ein. Sobald diese vorrätig sind, würden sie kurzfristig an die Schulen ausgegeben. Ein flächendeckender Einsatz soll spätestens nach den Osterferien möglich sein.

    Die Selbsttests sollen unter Aufsicht der Lehrkräfte von den Schülern durchgeführt werden. Entsprechende Informationen würden den Schulen vom Bayerischen Kultusministerium zur Verfügung gestellt. Das Angebot sei freiwillig und setze das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten beziehungsweise von volljährigen Schülern voraus. (ziss)

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