Vor rund zwei Wochen erst hat die Stadt Augsburg die Maskenpflicht-Zonen unter freiem Himmel deutlich verkleinert. Grund dafür waren die sinkenden Inzidenzwerte. Doch nun soll in diesen Arealen härter durchgegriffen werden. Bislang nämlich hatten die Kontrolleure ein Auge zugedrückt, wenn Passanten etwa beim Rauchen ihre Masken abgesetzt hatten. Man habe die Regelung des Freistaats, die eigentlich keine Ausnahmen von der Maskenpflicht für das Essen, Trinken oder Rauchen vorsehe, bisher weniger streng als dort festgeschrieben vollzogen, heißt es von der Stadt. Doch offensichtlich haben etliche Bürger die Kulanz überstrapaziert.
Strengere Maskenpflicht in Augsburg: Stadt räumt Übergangsfrist ein
Es gab etwa Bilder vom Rathausplatz, wo viele Menschen saßen und fast keiner eine Maske trug. Der "großzügige Vollzug" sei zuletzt "vermehrt ausgenutzt" worden, teilte die Stadt mit. Deshalb werde der städtische Ordnungsdienst ab sofort strenger sein. Verstöße würden entsprechend geahndet. Man will den Bürgern eine Übergangsfrist bis einschließlich Freitag, 5. März, einräumen, um sie mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen.
Vielen fällt es bei den ständigen Veränderungen inzwischen schwer, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das lässt sich gut bei der Maskenpflicht beobachten. In der Altstadt etwa, wo seit Mitte Februar nur noch der Weg von der City-Galerie über den Holbeinplatz zum Judenberg maskenpflichtig ist, tragen die Menschen in anderen Straßen und Gassen weiter die Bedeckung. In der Maskenpflichtzone selbst sieht man inzwischen einige "oben ohne". Immer wieder fragen verwirrte Passanten, wo jetzt was gilt.
Hier gilt in Augsburg derzeit Maskenpflicht
Im Zentrum beschränkt sich die Maskenpflicht auf das Gebiet zwischen Moritzplatz im Süden, Rathausplatz im Osten, Karlstraße im Norden und Stadtmarkt im Westen. In der Maximilianstraße müssen Passanten nur noch vom Moritzplatz bis auf Höhe der Hallstraße/Herkulesbrunnen eine Maske tragen. Ferner müssen am Königsplatz und in der Bahnhofstraße nach wie vor Mund und Nase bedeckt bleiben. Das gilt auch für den Steg über den Hochablass und den Helmut-Haller-Platz sowie für öffentliche Spielplätze. In Bereichen mit Maskenpflicht gilt auch nach wie vor ein Alkoholverbot.
Die Stadt weist auf Ausnahmen hin. Man dürfe die Maske nur abnehmen, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich sei. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keine Masken tragen.
Wer von der Maskenpflicht befreit ist
Befreit davon sind laut Mitteilung der Stadt auch Menschen, die nachweisen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Dazu müssten sie über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung verfügen. Diese muss laut Stadt die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes, den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthalten.
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