Eine muslimische Jura-Referendarin will das Kopftuchverbot für Rechtsreferendare in Bayern kippen. Das Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt an diesem Donnerstag die Klage der Jura-Referendarin gegen die Auflagen, die das Münchner Oberlandesgericht (OLG) ihr bei dem sogenannten Vorbereitungsdienst gemacht hat (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457). Demnach habe die Frau bei den Zivil- und Strafrechtsstationen während ihres Referendariats "bei Auftritten mit Außenwirkung" kein Kopftuch tragen dürfen, sagte Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier am Dienstag. Einen solchen Fall habe es bei dem schwäbischen Verwaltungsgericht noch nicht gegeben.
Augsburg