Die Sieben-Tage-Inzidenz in Augsburg liegt seit Ende Mai unter dem Schwellenwert 50. Ab Montag, 7. Juni, wird der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben. Die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht nur noch zwei Inzidenzschwellen, 50 und 100, vor. Der bisherige Inzidenzbereich von 35 entfällt.
Dadurch treten neue Lockerungen für das Augsburger Stadtgebiet in Kraft. Sie betreffen unter anderem den Handel, die Freizeitgestaltung und die Außengastronomie. Außerdem hebt die Stadt die Maskenpflicht im Stadtgebiet auf - nur auf dem Stadtmarkt bleibt sie vorerst weiter bestehen.
Corona-Regeln in Augsburg: Diese Lockerungen gibt es
Gastronomie
Ins Stadtgebiet kehrte schon Ende Mai das Leben zurück, weil die Außengastronomie wieder öffnen durfte. Bars und Restaurants dürfen nun ihre Außenbereiche bis 24 Uhr, und damit zwei Stunden länger betreiben. Hinzu kommt die Öffnung der Innengastronomie mit Speiseangebot, ebenfalls bis 24 Uhr.
Bis Mitternacht dürfen weiterhin auch Getränke außer Haus verkauft werden. Reine Schankwirtschaften bleiben jedoch im Innenbereich weiterhin geschlossen. Ein negativer Test ist nur bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich.
Kultur
In Theatern, Operettenhäusern und Kinos entfällt, wie auch bei Stadtführungen, weiterhin die Testpflicht für Besucher. Das gilt auch bei kulturellen Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen unter freiem Himmel, nun mit maximal 500 Besuchern auf festen Sitzplätzen. Bei einer Inzidenz unter 50 ist hierzu kein negativer Test erforderlich.
Auch das kulturelle Leben soll in Augsburg wieder hochgefahren werden. Am Königsplatz ist ab dem 24. Juni ein Kulturbiergarten mit Aktionsbühne geplant. Auch das Straßenkünstlerfestival La Strada soll stattfinden, dieses Jahr mit einem neuen Konzept: Statt drei Tage dauert es nun fünf, und zwar an neuen Standorten. Vom 28. Juli bis zum 1. August stellen Künstler ihre Werke nicht mehr auf dem Rathausplatz und auf dem kleinen Holbeinplatz in der Altstadt aus. Das Festival findet auf dem Willy-Brandt-Platz vor der City-Galerie und im Kulturbiergarten am Königsplatz statt, weil das Publikum dort coronatechnisch besser abgegrenzt werden kann.
Freizeiteinrichtungen
Bei einer Inzidenz unter 50 können Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept ohne Test besucht werden.
Clubs und Diskotheken sowie Bordelle bleiben dagegen weiterhin geschlossen.
Schulen, Kitas und Hochschulen
In Augsburg öffnen die Schulen am 7. Juni wieder. Dank der stabilen Inzidenz unter 50 gilt nach den Pfingstferien wieder bei allen Schularten Präsenzunterricht. Ab dem 21. Juni soll das auch für alle Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gelten. Tests und Masken sind aber weiterhin Pflicht.
Ab dem 21. Juni sollen auch Kita-Einrichtungen bereits bei einer Inzidenz unter 100 in den Regelbetrieb zurückkehren können. In Augsburg ist dies bereits möglich.
Die Augsburger Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Seminaren anbieten. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes (bei 1,5 m Abstand). Es besteht eine Test- und Maskenpflicht auf dem Gelände.
Sport
Kontaktfreier und Kontaktsport ist drinnen und draußen in Augsburg beziehungsweise in allen Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich. In Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 muss ein negativer Test nachgewiesen werden.
Unter freiem Himmel und bei fester Bestuhlung sind bis zu 500 Zuschauende möglich. Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer nach der Größe der Sportanlage begrenzt.
Weitere Corona-Maßnahmen in Augsburg
Private Treffen und Kontaktbeschränkungen
Treffen mit maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten sind in Augsburg erlaubt. Die Regeln ändern sich aber je nach 7-Tage-Inzidenz. Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen wieder sich 10 Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Liegt diese über 100, greift die bundesweite Notbremse und ein Haushalt darf sich maximal mit einem weiteren Menschen treffen.
Es gibt auch Ausnahmen: Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern dürfen bis zu 30 Menschen zusammenkommen. Für vollständig Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen.
Nächtliche Ausgangssperre in Augsburg
Die Ausgangssperre ist in Bayern seit dem 25. Mai aufgehoben, weil die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 lag.
Der bayerische Sonderweg bei den Ausgangssperren in Hotspots wurde beendet. Ab jetzt greifen die Regeln der Bundes-Notbremse: Von 22 bis 24 Uhr ist zusätzlich Spazierengehen und Joggen erlaubt. Die Ausgangssperre gilt nicht für Geimpfte und Genese.
Maskenpflicht
An öffentlichen Plätzen in der Innenstadt wurde die Maskenpflicht in Augsburg bereits am 2. Juni aufgehoben. Einzige Ausnahme: der Augsburger Stadtmarkt. Außer an der frischen Luft gilt die Maskenpflicht weiterhin für alle. In Bus und Bahn und in Geschäften sowie Arztpraxen muss jeder in Bayern eine FFP2-Maske, oder eine ähnliche KMD9-Maske tragen. Das gilt auch für Kirchen, Synagogen und Moscheen.
Tourismus
In Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen. Vor Anreise muss ein negativer Corona-Test vorliegen und vorab ein Termin vereinbart werden muss und nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Neu: In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast jetzt nur noch bei der Ankunft einen negativen Test vorweisen. Wer also einen Aufenthalt in Augsburg plant muss sich nur noch einmal testen lassen.
Einzelhandel
Einkaufen ohne Termin und Corona-Test ist in Augsburg weiterhin möglich. Weil der Inzidenzwert in Augsburg dauerhaft unter dem Schwellenwert 50 liegt, darf ein Kunde pro 10 Quadratmeter in einen Laden, wenn das Geschäft insgesamt kleiner als 800 Quadratmeter ist. In größeren Läden darf ein Kunde pro 20 Quadratmeter einkaufen. Das gilt auch für das Einkaufscenter City-Galerie.
Homeoffice
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten außerdem Homeoffice ermöglichen und Arbeitnehmer müssen das in der Regel auch annehmen.
Alten- und Pflegeheime
Pflegepersonal soll beim Kontakt mit Bewohnern immer FFP2-Masken tragen und Pflegekräfte und Besucher sollen konsequent getestet werden. (mit sge und möh)
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