Die Bundespolizei hat nach eigenen Angaben für den Zeitraum vom 31. Dezember, 12 Uhr, bis 1. Januar, 12 Uhr, eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch den Hauptbahnhof Augsburg betrifft. Demnach gelte „für mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg“, dass in dem Zeitraum „das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird“. Dies betreffe alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe, auch die Personentunnel, die Bahnsteige sowie alle anderen öffentlich zugänglichen Ebenen.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörde sei „das Mitführen gefährlicher Gegenstände“ in diesem Zeitraum aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Bundespolizei erhofft sich dadurch, die Begehung von Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende und Polizeibeamte vor Angriffen schützen zu können. „Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes“, heißt es weiter. Bei Verstößen könnten die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. „Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein“, heißt es weiter. In der Verfügung steht auch, dass „Feuerwerkskörper“ zu den „gefährlichen Gegenständen“ zählen, die im Bahnhofsbereich verboten seien.
Ausnahmen gelten nach der Verfügung etwa für Handwerker und Mitarbeiter von Restaurants, die Messer oder Werkzeuge beruflich benötigen. (jaka)
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