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Augsburg: Illegales Rennen: Polizei stellt erstmals Hobby-Rennautos sicher

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Illegales Rennen: Polizei stellt erstmals Hobby-Rennautos sicher

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    Polizeikontrolle: Zwei Beamte haben mehrere Autos gestoppt und überprüfen die Papiere.
    Polizeikontrolle: Zwei Beamte haben mehrere Autos gestoppt und überprüfen die Papiere. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Die Autos haben alle mehrere hundert PS. Es sind echte Rennmaschinen. Und sie sind nicht günstig zu haben. In einer Halle der Augsburger Polizei stehen seit dem Wochenende ein Audi TT-RS, ein Nissan GT-R und ein BMW 335i. Die

    Es ist das erste Mal überhaupt, dass die Polizei in Augsburg wegen eines illegalen Autorennens Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht. Auch bundesweit dürfte es einer der ersten Fälle dieser Art sein. Die Möglichkeit, ein Auto deshalb zu beschlagnahmen, gibt es auch erst seit Ende September. Bisher wurden Rennen in der Regel nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Jetzt werden die Organisation und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft. Je nachdem, wie gravierend die Folgen der Raserei sind, können die Gerichte deswegen bis zu zehn Jahre Haft verhängen.

    Die Polizei rechnet die drei jungen Männer, die am Wochenende in Augsburg erwischt worden sind und jetzt erst einmal ohne die Autos auskommen müssen, der sogenannten Tuning-Szene zu. Sie sind zwischen 23 und 25 Jahre alt. Vertreter der Szene distanzieren sich zwar immer wieder auch öffentlich von illegalen Rennen und wilder Raserei. Die Polizei sieht die Auto-Tuner dennoch mit einer gewissen Skepsis. Es gebe natürlich keinen Generalverdacht, sagt Polizeisprecher Michael Jakob. Die Erfahrung zeige aber, dass entsprechend „aufgemotzte“ Fahrzeuge auch immer wieder durch eine riskante Fahrweise auffallen. Vor allem Beamte der Verkehrspolizei hätten die Szene und deren Treffpunkt deshalb auch im Blick.

    Die Polizeistreife filmte das illegale Rennen

    Auch die drei jungen Sportwagen-Fahrer starteten am Samstagabend gegen 20.45 Uhr an einem Szene-Treffpunkt, es handelt sich um eine Tankstelle neben der B17 auf der Höhe der Stuttgarter Straße. Beamte der Verkehrspolizei, die unauffällig in einem Zivilfahrzeug saßen, beobachteten die drei Autofahrer und folgten ihnen auf der Bundesstraße in Richtung Süden. Polizeisprecher Michael Jakob sagt: „Sie überholten sich innerorts bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit gegenseitig und nutzen die

    Die Beamten kontaktierten noch am Samstagabend die Staatsanwaltschaft. Die beschloss, den neuen rechtlichen Rahmen zu nutzen und die Fahrzeuge erst einmal zu beschlagnahmen. Ob und wann die drei jungen Männer ihre Autos wieder zurückbekommen, ist offen. Es hängt davon ab, welche Ergebnisse die weiteren Ermittlungen bringen. Die Beweislage scheint aber gut zu sein. Die Polizeistreife hat das illegale Rennen gefilmt. Eventuell wird erst in einem Gerichtsprozess entschieden, ob die Autos wieder herausgegeben werden – oder ob die Justiz sie als sogenannte Tatmittel einzieht. Es kann also gut sein, dass die Autos einige Monate bei der Polizei stehen, selbst wenn sie danach wieder zurück zu den Besitzern kommen. „Das ist für die Betroffenen natürlich sehr schmerzlich“, sagt Polizeisprecher Michael Jakob. Bei der Polizei hofft man darauf, dass die Gefahr einer solche Auto-Beschlagnahme abschreckend wirkt und die Autobesitzer bremst.

    So sehen die neuen Strafen für illegale Rennen aus

    Illegale Autorennen gelten seit Ende September 2017 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat.

    Als Reaktion auf mehrere illegale Autorennen, bei denen Unbeteiligte schwer verletzt oder sogar getötet worden sind, wurden die Vorschriften auf Bundesebene verschärft.

    Geregelt sind die Strafen im neu eingeführten Paragrafen 315d des Strafgesetzbuchs. Wer an einem illegalen Rennen teilnimmt, kann alleine für die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

    Wird durch das Rennen jemand gefährdet, sind bis zu fünf Jahre Haft möglich. Wird eine Person getötet oder schwer verletzt, liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Gefängnis.

    Auch Organisatoren solcher Rennen können bestraft werden. Paragraf 315f ermöglicht, dass der Staat die Fahrzeuge der Teilnehmer einziehen kann, wenn ein Richter das anordnet. (jöh)

    Die Polizei will die neuen Regeln jedenfalls konsequent umsetzen und nutzen, kündigt Sprecher Michael Jakob an. Seiner Einschätzung nach gibt es zwar kein verstärktes Problem im Raum Augsburg. Auch hier registriere die Polizei aber immer wieder illegale Rennen – teils auf den großen Straßen wie der B17 und der A8, teils aber auch an den Ampeln im innerstädtischen Bereich. Im Februar etwas beobachteten die Beamten ein illegales Rennen im Bereich der Dieselstraße. Mit über 100 Stundenkilometern rasten ein BMW und ein Audi in Richtung Rockfabrik. Sie wurden dabei von weiteren Tuning-Fahrzeugen abgeschirmt. Würde das heute passieren, könnte die Polizei allen Beteiligten erst mal die Autos abnehmen.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Diese Botschaft kommt bei den Rasern an

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