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  3. Augsburg: Hundewelpen über Zaun geworfen: Polizei macht Halterin ausfindig

Augsburg
24.06.2024

Hundewelpen über Zaun geworfen: Polizei macht Halterin ausfindig

Der Hundewelpe "Snuggles" wurde Mitte Juni über den Zaun von Gut Morhard in Königsbrunn (Landkreis Augsburg) geworfen. Bald könnte das Jungtier ein neues Zuhause haben.
Foto: Tierschutzverein Augsburg

Die Polizei ermittelt gegen die Halterin eines Hundewelpens, der an Gut Morhard in Königsbrunn ausgesetzt worden war. Der Fall hat Folgen für sie – und endet wohl gut.

"Snuggles" scheint keine bleibenden Schäden erlitten zu haben. Der Hundewelpe ist kerngesund und quietschfidel, wie Sabina Gaßner vom Augsburger Tierschutzverein sagt. Eine Selbstverständlichkeit ist das nicht. Das Jungtier war in der Nacht vom 16. auf den 17. Juni über den Zaun des Gnadenhofs Gut Morhard in Königsbrunn (Landkreis Augsburg) geworfen worden, wäre laut Tierschützern beinahe im Regen überfahren worden. Seitdem kümmert sich das Augsburger Tierheim um "Snuggles", der Tierschutzverein erstattete zudem Anzeige – offenbar mit Erfolg.

Die Polizei hat "eine Frau als letzte Hundehalterin ermittelt", wie die Polizeiinspektion Bobingen, die unter anderem für den Bereich Königsbrunn zuständig ist, gegenüber unserer Redaktion mitteilt. Zuvor waren Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen worden. Die Frau werde nun angehört, so die Polizei, anschließend lege man die Anzeige der Stadt Königsbrunn vor. Dies hängt damit zusammen, dass es sich nach Einschätzung der Polizei nicht um eine Straftat, sondern "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelte.

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Über Zaun von Gnadenhof geworfen: Polizei findet Halterin von Hundewelpen

Warum diese Einschätzung? Dabei spielten verschiedene Faktoren eine Rolle, so die Polizei. Zwar sei durch das Aussetzen grundsätzlich eine Gefahr entstanden, das Tier sei aber weder gestorben noch verletzt worden. Auch müsse man berücksichtigen, dass das Tier an einer Einrichtung abgegeben worden sei, in der man sich um Tiere kümmere – und nicht etwa in freier Natur. Es gebe Fälle, da würden Tiere tagelang festgebunden und ohne Wasser zurückgelassen. Dies sei hier anders gewesen. Man müsse nun unter anderem noch klären, ob die Hundehalterin tatsächlich für das Aussetzen verantwortlich gewesen sei. Nach Abschluss der Ermittlungen müsse dann die Stadt Königsbrunn als zuständige Verfolgungsbehörde über das Strafmaß entscheiden. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die als Ordnungswidrigkeiten gewertet werden, können mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Unabhängig vom Verfahren zeichnet sich für "Snuggles" ein glückliches Ende ab. Der Tierschutzverein, der sich um den inzwischen etwa 14 Wochen alten Welpen kümmert, will der verantwortlichen Person eine Rechnung für entstandene Kosten stellen. Diese Person, Stand jetzt mutmaßlich die bisherige Halterin, könnte dabei auch erklären, ob sie ihr Eigentum – also den Hund – aufgebe und letztlich an den Tierschutzverein übertrage. Ist dies der Fall, kann der Tierschutzverein den Welpen wiederum an einen neuen Eigentümer weitergeben.

Jungtier wurde bei Gut Morhard ausgesetzt, im Tierheim Augsburg betreut

Und der ist offenbar schon gefunden: Nach Auskunft von Sabina Gaßner ist ein potenzielles neues Zuhause bereits ausgemacht. Weitere Interessenten – es gab offenbar Dutzende – bräuchten sich deshalb nicht mehr zu melden. Gaßner sagt, es freue sie, dass der Fall "Snuggles" den Umständen entsprechend glimpflich geendet habe. Sie appelliert aber grundsätzlich: "Niemand, wirklich niemand sollte sich unbedacht ein Tier anschaffen."

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25.06.2024

Manche Verwaltungsvorgänge sind nur absolut überflüssig. Den Tieren bliebe wohl am meisten Leid erspart, wenn es die Möglichkeit gäbe, sie anonym beim Tierheim abzugeben.