Die 87-jährige Frau, die im Augsburger Stadtteil Hochfeld ihre seit Geburt stark pflegebedürftige 57-jährige Tochter umgebracht haben soll, muss nicht mehr in Haft bleiben. Wie die Augsburger Staatsanwaltschaft bestätigt, hat sie die Aufhebung des Haftbefehls gegen die Rentnerin beantragt, der ursprünglich wegen des Verdachtes auf Totschlag erwirkt worden war. Wie berichtet, hatte Anwältin Cornelia McCready gegenüber unserer Redaktion gesagt, dass aufgrund der Umstände der Tat aus ihrer Sicht juristisch kein Totschlag gegeben sei, sondern es sich um eine Tötung auf Verlangen handele. McCready hatte Haftprüfung beantragt. Die Staatsanwaltschaft schätzt die Lage nun offenbar ähnlich ein. Ein Ermittlungsrichter hat den Haftbefehl inzwischen aufgehoben.
Augsburg-Hochfeld