Der Fußgängerzonen-Verkehrsversuch in der Maximilianstraße ist rechtswidrig, weil die Stadt die von ihr ins Feld geführten Sicherheitsaspekte nicht ausreichend begründet hat. Das ist kein Wunder, weil die Frage der Verkehrssicherheit zumindest tagsüber bisher nie ein großes Thema war. Die Begründung fiel so mager aus, weil der Verkehrsversuch über diese Schiene nicht begründbar ist. Es gibt dutzende andere Straßen, auf denen man als Fußgänger größeren Gefahren ausgesetzt ist.
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