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Augsburg: Grundsteuer: Jetzt gibt es Post vom Amt

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Grundsteuer: Jetzt gibt es Post vom Amt

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    Auf Wohnungs- und Hauseigentümer (und in vielen Fällen auf deren Mieter) kommen Änderungen bei der Höhe der jährlich zu zahlenden Grundsteuer zu.  Für zwei Drittel gibt es Entlastungen, ein Drittel muss sich auf steigende Steuern gefasst machen.
    Auf Wohnungs- und Hauseigentümer (und in vielen Fällen auf deren Mieter) kommen Änderungen bei der Höhe der jährlich zu zahlenden Grundsteuer zu. Für zwei Drittel gibt es Entlastungen, ein Drittel muss sich auf steigende Steuern gefasst machen. Foto: Ulrich Wagner/Symbolbild

    Die Stadt Augsburg hat am Donnerstag mit dem Verschicken der Bescheide für die Grundsteuer begonnen. Alle Eigentümer von Wohngrundstücken müssen sich in diesem Jahr darauf gefasst machen, dass es zu Änderungen kommt, weil das bisherige Verfahren bundesweit reformiert werden musste. In Bayern ist ab diesem Jahr nicht mehr der Grundstückswert maßgeblich, sondern nur noch die Größe. Damit sind Verschiebungen absehbar.

    61.520 Eigentümer zahlen weniger, 33.751 mehr

    Nach derzeitigem Stand werden 61.520 Grundeigentümer in Augsburg ab diesem Jahr weniger bezahlen müssen, 33.751 Steuerpflichtige mehr. Auf diejenigen, die mehr bezahlen müssen, werden teils erhebliche Steigerungen zukommen, weil die Stadt das Insgesamt-Aufkommen der Grundsteuer von 58 Millionen Euro im Jahr konstant halten möchte. Die Änderungen treffen vermutlich auch einen Großteil der Mieter, weil die Grundsteuer von Vermietern auf die Mieter umgelegt werden darf.

    Wie berichtet werden Eigentümer in Vierteln mit vergleichsweise hohen Grundstückswerten (z.B. Innenstadt oder Göggingen) entlastet, weil alleiniger Maßstab künftig Grundstücksgröße und -nutzung sind. Für Grundstücke in weniger gefragten Gegenden (z.B. Oberhausen oder Lechhausen) wird künftig mehr Steuer fällig werden. Tendenziell muss künftig für Einfamilienhäuser etwas mehr bezahlt werden, Eigentümer von Wohnungen werden hingegen in der Grundtendenz entlastet.

    500 Euro Grundsteuer für ein Einfamilienhaus, 90 für eine kleine Wohnung

    2024 zahlte man in Augsburg um die 500 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus und um die 90 Euro pro Jahr für eine kleine Wohnung. Für ein Einfamilienhaus in der Innenstadt werden statt bisher 530 Euro knapp 400 Euro fällig, was einem Rückgang um 25 Prozent entspricht.. Umgekehrt sind für eine Wohnung in Lechhausen künftig Steigerungen um 75 Prozent möglich. In der Beispielrechnung für eine mittelgroße Wohnung geht die Stadt von einer Steigerung um etwa 90 Euro auf 212 Euro aus.

    Die Stadt weist darauf hin, dass etwaige Einwände gegen den neuen Bescheid ans Finanzamt zu richten sind. In dem zweistufigen Verfahren zur Festsetzung der Grundsteuer hatte das Finanzamt auf Basis einer Grundsteuererklärung der Eigentümer einen so genannten Messbetrag für jedes Grundstück festgelegt (dieser Bescheid ging allen Eigentümern bereits zu). Jede Kommune legt dann noch in einer zweiten Stufe über einen Hebesatz (670 Prozent in Augsburg) das Niveau der Grundsteuer in ihrem Gebiet fest. Wer seinen künftigen Grundsteuersatz schon ausrechnen möchte, muss den Messbetrag des Finanzamts mit 6,7 multiplizieren.

    Die Stadt geht davon aus, dass es in einer Reihe von Fällen noch zu Korrekturen der staatlichen Bescheide kommen wird, etwa weil bei der Grundsteuererklärung Fehler gemacht wurden, etwa wenn Grundstücksgrößen falsch angegeben wurden. Die Stadt hat sich entschlossen, die Bescheide erst jetzt zu verschicken, um noch möglichst viele Daten des Finanzamts berücksichtigen zu können. Bei rund 10.000 Grundstücken/Wohnungen fehlten noch Daten der Finanzbehörden, so die Stadt. Diese Eigentümer bekommen ihren Grundsteuerbescheid dann später zugeschickt.

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