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  3. Augsburg: Grünen-Politiker beschimpft: 7500 Euro Strafe

Augsburg
06.06.2024

Grünen-Politiker beschimpft: 7500 Euro Strafe

Im Landtagswahlkampf 2023 traten Cemal Bozoglu und Stephanie Schuhknecht für die Grünen an. Bozoglu wurde an einem Wahlkampfstand übel beleidigt.
Foto: Annette Zoepf (Archivbild)

Im September 2023 wurde Cemal Bozoglu während des Landtagswahlkampfs von einem 35-Jährigen unter anderem als "linke Ratte" betitelt. Vor Gericht gab sich der Täter reumütig.

Beleidigungen, Bedrohungen, tätliche Attacken: Der Wahlkampf zur am Sonntag stattfindenden Europa-Wahl hat in den letzten Wochen zu zahlreichen Übergriffen auf Politiker und Politikerinnen geführt. Auch 2023 während des Landtags-Wahlkampfs in Augsburg, der in aufgeheizter Atmosphäre verlief, gab es zumindest eine äußerst unschöne Szene, die jetzt von der Justiz aufgearbeitet wurde: Ein 35-Jähriger beleidigte am 30. September am Wahlstand der Grünen auf dem Königsplatz den Landtagsabgeordneten Cemal Bozoglu, eine Passantin und drei Polizisten mit üblen Schimpfworten. Gestern wurde der Mann von Amtsrichter Matthias Nickolai zu einer Geldstrafe von 7500 Euro (150 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt.

Es war an einem Samstagnachmittag, als der Grünen-Abgeordnete bei zahlreich vorbei eilenden Passanten um Stimmen für sich und seine Partei warb. Dabei kam es auch zu einer Diskussion mit dem nun Angeklagten, der sich, offenbar alkoholisiert, vollends in Rage redete. Er beschimpfte den Abgeordneten als "Kinderficker", "Drecks Staatsparasit", "linke Ratte" und "Vollidiot". Als drei Polizisten der Inspektion Mitte eingriffen, wurden sie von dem 35-Jährigen als "degenerierte Lakaien" betitelt.

Angeklagter entschuldigte sich kurz darauf

Schon einen Tag nach seiner verbalen Entgleisung entschuldigte sich der Angeklagte per E-Mail bei Bozoglu. Der Prozess gegen ihn sollte schon im Januar stattfinden, doch der 35-Jährige erschien nicht bei Gericht. Daraufhin wurde Haftbefehl erlassen, der nach seiner Festnahme unter Auflagen ausgesetzt wurde. Jetzt in der Neuauflage gestand der Angeklagte den Grund für sein Fernbleiben ein: "Ich habe meine Post nicht geöffnet". Auch Briefe der Justiz mit weiteren Strafbefehlen wegen anderer Delikte hatte er einfach ungeöffnet liegen lassen. Sein Anwalt Andreas Thomalla räumte für seinen Mandanten die von Staatsanwalt Simon Zechmann verlesenen Vorwürfe der mehrfachen Beleidigung unumwunden ein.

Der 35-Jährige selbst erklärte sein ausdrückliches Bedauern, gab an, er sei mit der "grünen Politik" nicht einverstanden gewesen. "Und dann kam noch der Alkohol ins Spiel." An die fünf Bier habe er schon an diesem Tag getrunken. "Es war ein schlechter Tag für mich". Die Corona-Zeit macht er für sein übermäßiges Trinken verantwortlich. Das Ziel der verbalen Angriffe, Cemal Bozoglu, war nicht als Zeuge geladen, da ein Geständnis angekündigt worden war.

"Was Sie gemacht haben, macht das ganze System kaputt"

Staatsanwalt Zechmann warf dem Angeklagten am Ende vor, dieser habe eine "destruktive, staatsfeindliche Stimmung" verbreitet. Ein politischer Diskurs sei durchaus erwünscht, habe aber seine Grenzen. "Was Sie gemacht haben, das macht das ganze System kaputt." Der Angeklagte habe sich durch das Internet angestachelt gefühlt. Verteidiger Thomalla wies in seinem Plädoyer auf die sofortige Entschuldigung seines Mandanten hin. "Er ist ja kein Staatsfeind."

Im Urteil folgte Richter Nickolai dem Strafantrag des Anklägers, wobei in der Geldstrafe von 7500 Euro auch eine zurückliegende, noch nicht beglichene alte Strafe einbezogen wurde. "Beim nächsten Mal", so kündigte der Richter an, "folgt eine Freiheitsstrafe." Und der Richter empfahl dem Angeklagten dringend, seine Post zu Hause zu öffnen. Den ursprünglichen relativ neuen Straftatbestand der Beleidigung, der, wenn es Politiker trifft, eine höhere Strafe vorsieht, nahm das Gericht nicht an, sondern wertete das gegen Bozoglu gerichtete Verhalten juristisch als "normale" Beleidigung. Der erweiterte Straftatbestand trifft unter anderem nur dann zu, wenn das öffentliche Wirken des Politikers "erheblich erschwert" würde, der Betroffene beispielsweise aufgrund der Beleidigung seinen Wahlkampf einstellen würde. Das Urteil ist rechtskräftig.

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07.06.2024

Eine Beleidigung des Politikers ist mit Sicherheit gegeben. Aber der politische Diskurs hat laut dem Staatsanwalt also seine Grenzen, wenn eine "destruktive, staatsfeindliche Stimmung" erzeugt wird. Das ist das Ende jeder Meinungsfreiheit und Demokratie.