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Gewalttat am Königsplatz in Augsburg: Versuchter Totschlag?

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Gewalttat am Königsplatz: Opfer ist außer Lebensgefahr

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    Der Königsplatz an Silvester in Augsburg. Immer wieder ereignen sich hier schwere Straftaten.
    Der Königsplatz an Silvester in Augsburg. Immer wieder ereignen sich hier schwere Straftaten. Foto: Silvio Wyszengrad

    Eineinhalb Wochen ist es her, dass ein 44 Jahre alter Mann in Augsburg bei einer Auseinandersetzung im Nachtleben schwer verletzt wurde. So schwer, dass eine Zeit lang unklar war, ober er überhaupt überleben würde. Inzwischen ist die Situation des Mannes nach Angaben der Polizei stabil. Es deute derzeit nichts darauf hin, dass die Verletzungen noch lebensbedrohlich sind, heißt es von den Ermittlern. Gravierend sind sie dennoch; ob der 44-Jährige bald vernommen werden kann, ist ungewiss. Wie berichtet, laufen die Ermittlungen gegen einen 18-Jährigen wegen versuchten Totschlags. Manuel R. (Name geändert) soll das Opfer mit einem Faustschlag schwer verletzt haben, es musste von der Polizei reanimiert werden. Es sind Vorwürfe, die erhebliche Bedeutung haben.

    Denn wenn eine Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erwirkt, bedeutet dies, dass die Ermittler zum jetzigen Stand davon ausgehen, dass der Verdächtige eine Tötungsabsicht hatte – oder zumindest billigend in Kauf nahm, dass jemand sterben würde. Juristen sprechen in solchen Zusammenhängen von einem "bedingten Vorsatz". Ein Täter strebt in solchen Fällen vielleicht nicht an, beispielsweise jemanden zu töten, hält es aber für möglich, dass es passieren könnte, und begeht die Tat dennoch. Kurz vor Jahreswechsel wurde etwa ein 42-jähriger Mann vor dem Landgericht Memmingen wegen versuchten Totschlags verurteilt, bei dem das Gericht einen bedingten Vorsatz erkannte. Er hatte nach Überzeugung der Strafkammer einen Kontrahenten im Obdachlosenmilieu mit 20 Messerstichen lebensgefährlich verletzt, wie der Bayerische Rundfunk berichtete. 

    Attacke am Königsplatz: Mann muss in Augsburg nach Faustschlag reanimiert werden

    In dem Fall allerdings ging es um Messerstiche, im aktuellen am Kö um eine Schlägerei im Nachtleben und konkret wohl vor allem um einen Faustschlag. Wie berichtet, soll der 44-jährige Mann an dem Samstag vor Neujahr gegen 6 Uhr am Polizei spricht von einer "gegenseitigen körperlichen Auseinandersetzung". Manuel R. soll "erheblich alkoholisiert" gewesen sein, der 44-Jährige "überdurchschnittlich alkoholisiert", konkretere Angaben zur Alkoholisierung machen die Ermittler derzeit nicht. Der 44-Jährige soll auf dem Boden gelegen und die beiden 18-Jährigen nach mehreren Tritten gegen ihn von dem Mann abgelassen haben. Laut Polizei stand der 44-Jährige allerdings wieder auf, folgte dem Duo und sprach es erneut an – daraufhin soll Manuel R. zugeschlagen haben. Die Verletzungen des Mannes waren so schwer, dass die Polizei ihn vor Ort wiederbeleben musste; er erlitt unter anderem eine Fraktur im Gesicht sowie weitere, schwerwiegende Verletzungen im Schädelbereich.

    Manuel R. sitzt seither in U-Haft, der andere 18-Jährige, gegen den wegen Körperverletzungsdelikten ermittelt wird, nicht. Beide Verdächtigen haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Ermittlungen werden noch einige Zeit andauern – und es ist durchaus möglich, dass sich der Tatvorwurf gegen Manuel R. im Laufe des Verfahrens und in einem wahrscheinlichen Prozess gegen ihn noch ändert. Einen Tötungsvorsatz oder im Falle einer Mordanklage auch entsprechende Mordmerkmale zu belegen, kann für die Staatsanwaltschaft vor Gericht schwierig sein. So kam es in den vergangenen Jahren mehrfach vor, dass ein Delikt, bei dem die Ermittler ursprünglich von versuchtem Mord oder versuchtem Totschlag ausgingen, in der Verhandlung letztlich anders bewertet wurde, teils rückte die Staatsanwaltschaft selbst davon ab. So war es auch beim tödlichen Schlag am Königsplatz 2019 gewesen. Der damals 17-jährige Haupttäter war wegen Totschlag-Verdachts in Untersuchungshaft gekommen, angeklagt und verurteilt wurde er letztlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge. 

    Marco Müller, Verteidiger von Manuel R., sagt, er gehe davon aus, dass der Vorwurf des versuchten Totschlags gegen seinen Mandanten keinen Bestand haben werde. Von der Staatsanwaltschaft heißt es auf Anfrage, die endgültige Einordnung des Geschehens müsse insbesondere dem Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen Rechnung tragen. Bis alle Gutachten fertiggestellt sind, in denen etwa geklärt wird, welche Tathandlung konkret zu welcher Verletzung führten, kann es erfahrungsgemäß noch ein wenig dauern. 

    Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über spannende Kriminalfälle in Augsburg an:

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