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Augsburg: Gericht entscheidet: Demo auf der A8 bei Augsburg darf nicht stattfinden

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Gericht entscheidet: Demo auf der A8 bei Augsburg darf nicht stattfinden

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    Im vorigen Jahr gab es eine Fahrraddemo auf der B17 in Augsburg. Auf der Autobahn konnten die Augsburger Aktivisten bisher nicht demonstrieren.
    Im vorigen Jahr gab es eine Fahrraddemo auf der B17 in Augsburg. Auf der Autobahn konnten die Augsburger Aktivisten bisher nicht demonstrieren. Foto: Michael Hochgemuth

    Die vom Augsburger Klimacamp geplante Fahrraddemo auf der Autobahn A8 darf nicht stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am Freitag das Verbot der Autobahn-Demo. Die Klimaaktivisten wollten an diesem Sonntag, 14. Mai, auf dem rund zwei Kilometer langen Abschnitt zwischen der Auffahrt Friedberg und Augsburg-Ost für "wöchentliche autofreie Tage" auf der A8 und ein Tempolimit von 80 Kilometern pro Stunde demonstrieren. Die Stadt Augsburg hatte das aber wegen Sicherheitsbedenken untersagt und eine Alternativroute abseits der Autobahn vorgegeben. 

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