Eine Wärterin des Gablinger Gefängnisses wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft der Frau vor, während ihrer Arbeitszeit im Gefängnis Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Auf Anfrage teilt das Amtsgericht mit, dass die Wärterin gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat. Dieser dass die Frau eine private Beziehung mit einem Gefangenen gehabt haben könnte.
Augsburg