Das Augsburger Verwaltungsgericht hat am Freitag einem Eilantrag von zwei Anliegern stattgegeben, die sich gegen die im Rahmen eines Verkehrsversuchs in der Maximilianstraße in Augsburg eingerichtete Fußgängerzone wenden. Bis auf wenige Ausnahmen sind Autos seit einigen Wochen aus einem kurzen Teilstück der nördlichen Maximilianstraße ausgeschlossen. Offen ist aktuell, wie die Stadt auf diese gerichtliche Entscheidung reagiert.
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