Zwei frühere Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Seniorenheims in der Ebnerstraße müssen jeweils aufgrund des Vorwurfs der fahrlässiger Körperverletzung Geldstrafen zahlen. Wie das Amtsgericht auf Anfrage bestätigt, ist gegen eine ehemalige Pflegedienstleiterin ein Strafbefehl erlassen worden, die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Euro ist bereits rechtskräftig, da die Frau dagegen keinen Einspruch eingelegt hatte. Auch gegen eine frühere Heimleiterin war ermittelt worden. Dieser Fall beschäftigt zwar noch die Justiz, allerdings nur noch in geringem Umfang.
Augsburg