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Augsburg: Freispruch von Augsburgs Ex-AfD-Chef Steffen Müller ist rechtskräftig

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Freispruch von Augsburgs Ex-AfD-Chef Steffen Müller ist rechtskräftig

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    Steffen Müller, Ex-Chef der Augsburger AfD, hier im Gespräch mit seinem Anwalt Moritz Bode im ersten Prozess. Im Berufungsverfahren erfolgte der Freispruch. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.
    Steffen Müller, Ex-Chef der Augsburger AfD, hier im Gespräch mit seinem Anwalt Moritz Bode im ersten Prozess. Im Berufungsverfahren erfolgte der Freispruch. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig. Foto: Peter Fastl (Archivbild)

    Der frühere Augsburger AfD-Vorsitzende Steffen Müller muss wegen eines Kommentars im Internet über die Stadträtin Lisa McQueen keine Strafe der Justiz mehr fürchten. Anlass des Verfahrens war ein Beitrag gewesen, den der damalige Augsburger AfD-Vorsitzende Steffen Müller im September 2020 im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlicht hatte. Müller schrieb darin über McQueen, sie sei „maximalpigmentiert“, „weiblich biologisch“ und inhaltlich gesehen „ein dünnes Brett“. Der Fall war im Herbst 2020 in den sozialen Medien und im Augsburger Stadtrat auf breite Empörung gestoßen. Das Amtsgericht verurteilte Müller später wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Ein Urteil, das in der höheren Instanz allerdings aufgehoben wurde.

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