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Augsburg: Feuerwerk an der City-Galerie: Die Stadt will den Vorfall rechtlich bewerten

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Feuerwerk an der City-Galerie: Die Stadt will den Vorfall rechtlich bewerten

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    Nur im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar muss das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nicht genehmigt werden.
    Nur im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar muss das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nicht genehmigt werden. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Die Böller, die rund 40 junge Menschen in der Nacht auf Montag vom Parkdeck der City-Galerie abfeuerten, hatten etliche Augsburgerinnen und Augsburger aus dem Schlaf geschreckt. Nachdem es kein genehmigtes Feuerwerk war, wird es womöglich nicht ohne Folgen bleiben. Das städtische Ordnungsreferat wies am Mittwoch darauf hin, dass laut Sprengstoffgesetz Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Eine pauschale Aussage sei jedoch nicht möglich. Jeder Vorfall müsse einzeln betrachtet werden.

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