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Augsburg: Festnahme bei Eishockeyspiel: Ex-FCA-Spieler Caiuby drei Tage in Haft

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Festnahme bei Eishockeyspiel: Ex-FCA-Spieler Caiuby drei Tage in Haft

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    Fußballprofi Caiuby, der einst für den FC Augsburg spielte, saß für drei Tage im Gefängnis. Sein Anwalt kritisiert das Vorgehen der Behörden.
    Fußballprofi Caiuby, der einst für den FC Augsburg spielte, saß für drei Tage im Gefängnis. Sein Anwalt kritisiert das Vorgehen der Behörden. Foto: Klaus Rainer Krieger (Archivbild)

    Böse Überraschung für den ehemaligen Augsburger Fußballprofi Caiuby Francisco da Silva: Der Ex-FCA-Spieler hatte vor Kurzem ein Spiel des Eishockey-Erstligisten ERC Ingolstadt als Zuschauer besucht. Plötzlich wurde der 34-Jährige nach Informationen unserer Redaktion von der Polizei festgenommen und von Ingolstadt in die Justizvollzugsanstalt Gablingen gebracht. Sein Anwalt übt an dem Vorgehen der Behörden Kritik. Der Vorfall ist eine weitere Episode in der Akte Caiuby.

    Der Profi-Fußballer saß schon einmal vorübergehend im Gefängnis in Gablingen. Die Staatsanwaltschaft hatte vergangenes Jahr einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erwirkt. Hintergrund war ein Gewaltdelikt. Caiuby soll in den frühen Morgenstunden im Mai 2022 in der Augsburger Disco Kesselhaus einem Mann mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben. Bereits 2018 soll der Kicker auf der Augsburger Maximilianstraße einen anderen Nachtschwärmer mit einem Kopfstoß schwer verletzt haben. Dafür wurde er 2019 zunächst vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 49.500 Euro verurteilt. Nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl wurde in einer erneuten Verhandlung die Geldstrafe auf 26.400 Euro reduziert. Das Verfahren gegen den ehemaligen FC Augsburg-Spieler wegen der Gewalttat im Kesselhaus steht allerdings noch bevor. Gegen den Strafbefehl, der eine einjährige Bewährungsstrafe vorsah, war Caiuby über seinen Anwalt Marco Müller vorgegangen und hatte Einspruch eingelegt. Warum jetzt die Festnahme?

    Zwei Haftbefehle gegen Ex-FCA-Profi Caiuby: Drei Tage Gefängnis

    Tatsächlich lagen gegen den 34-Jährigen zwei Haftbefehle vor. Es ging um eine ausstehende Geldzahlung und eine angebliche Fluchtgefahr. Laut Augsburger Staatsanwaltschaft habe der bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe Verurteilte diese bislang nicht vollständig gezahlt. In dem Vollstreckungsverfahren habe demnach ein Vollstreckungshaftbefehl bestanden. "Das heißt, der Verurteilte wird festgenommen und kann die Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen", erklärt ein Sprecher. Beim Amtsgericht Augsburg hingegen – dort ist das nächste Verfahren gegen Caiuby anhängig – ging man offenbar von einer Fluchtgefahr aus. "Dem Gericht war keine ladungsfähige Anschrift des Angeklagten bekannt", sagt eine Sprecherin auf Nachfrage. Deshalb sei Haftbefehl wegen Flucht erlassen worden. Für Anwalt Marco Müller, der den Offensivspieler vertritt, ist das Vorgehen nicht nachvollziehbar.

    Den Behörden sei bekannt gewesen, dass Caiuby über seine Kanzlei zu erreichen sei und man dem Spieler auch darüber die Rechnung zustellen könne. "Das ist ungut gelaufen", befindet Marco Müller. Tatsächlich wurde der 1,85 Meter große Brasilianer, der keine Arbeitserlaubnis mehr hat, nach nur drei Tagen wieder aus der Haft entlassen. Noch im Frühjahr soll der Prozess gegen ihn am Amtsgericht Augsburg stattfinden.

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