Das Augsburger Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem Klimaaktivistinnen und -aktivisten versucht hatten, die geplante Fahrrad-Demonstration auf der Autobahn A8 durchzusetzen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sind Bundesautobahnen zwar grundsätzlich als Orte für die Durchführung von Versammlungen nicht ausgeschlossen. "Eine besonders enge Verknüpfung des vom Antragstellersteller verfolgten Versammlungszwecks zu dem Teilabschnitt der Bundesautobahn 8, auf dem die Fahrraddemonstration stattfinden soll, hat das Gericht vorliegend jedoch verneint." Damit habe die Stadt "den öffentlichen Interessen, den Sicherheitsinteressen und dem Schutz von Rechten der die Straße nutzenden Autofahrer den Vorrang einräumen" können.
Augsburg