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Augsburg: Ermittlungen zu tödlicher Attacke am Königsplatz: So geht es nun weiter

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Ermittlungen zu tödlicher Attacke am Königsplatz: So geht es nun weiter

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    Ein Bild aus einer Überwachungskamera der Polizei am Augsburger Königsplatz. Es zeigt die Gruppe junger Männer, kurz bevor es zu der Gewalttat kam.
    Ein Bild aus einer Überwachungskamera der Polizei am Augsburger Königsplatz. Es zeigt die Gruppe junger Männer, kurz bevor es zu der Gewalttat kam. Foto: AZ-Archiv

    Gut einen Monat ist es her, dass ein 49-jähriger Passant am Königsplatz in Augsburg getötet wurde. Ein 17-Jähriger aus Augsburg soll ihm den tödlichen Schlag verpasst haben, der Jugendliche sitzt seit dem 9. Dezember in Untersuchungshaft. Wie berichtet, hat das Oberlandesgericht München kurz vor Jahresende entschieden, dass auch die zuvor aufgehobenen Haftbefehle gegen sechs weitere Tatverdächtige wieder zu vollstrecken sind. Die Augsburger Staatsanwaltschaft verdächtigt sie unter anderem der Beihilfe zum Totschlag, was unter ihren Verteidigern für Unverständnis sorgt.

    Verdächtige nach Attacke am Kö weiter in U-Haft: Was Anwälte kritisch sehen

    Es ist nicht der einzige Punkt, den einige Anwälte der Inhaftierten kritisch sehen. Ein weiterer: Da der Königsplatz von der Polizei videoüberwacht wird, existieren Aufzeichnungen sowohl von der Tat selbst als auch vom Geschehen davor und danach. Sie sind wichtige Beweismittel, die von den Verteidigern bislang nur bei der Kriminalpolizei eingesehen werden können. Anwalt Moritz Bode, der einen 19-Jährigen vertritt, sagt, er sei der Ansicht, die Aufnahmen eigentlich bereits zum jetzigen Ermittlungsstand erhalten zu müssen – etwa, um sie in Ruhe in seiner Kanzlei analysieren zu können – und nicht in fremder Umgebung.

    Bode hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, dass ihm die vollständige Akte zur Verfügung gestellt wird. Auch Anwalt Walter Rubach sagt, er halte es für „höchst ungewöhnlich“, dass er die Videos nur bei der Polizei sehen könne. Rubach bemängelt, es sei ein „Kennzeichen dieses Verfahrens, dass Informationen selektiv gehandhabt werden“. Die Staatsanwaltschaft sagt auf Anfrage, die Verteidiger erhielten in noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren grundsätzlich die Möglichkeit, Beweismittel bei den Ermittlungsbehörden einzusehen. Dies entspräche den Regelungen der Strafprozessordnung. Eine Entscheidung zum Antrag von Anwalt Bode hat das Amtsgericht bisher noch nicht getroffen.

    Tödliche Attacke am Königsplatz in Augsburg: Ermittlungen laufen

    Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, dürfte es noch eine Weile dauern. Sobald Verdächtige in Untersuchungshaft sitzen, gilt das Beschleunigungsgebot: Die Behörden müssen schnell ermitteln, um den Freiheitsentzug nicht unnötig zu verlängern.

    Sobald die Ermittler von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft fertig sind, darf man angesichts der Schwere der Vorwürfe davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht erheben wird. Dort entscheidet dann die Jugendkammer über die Anklage – eben jene Kammer, die kurz vor Weihnachten sechs von sieben Haftbefehlen aufhob, ehe das Oberlandesgericht, die höhere Instanz, wenige Tage später wiederum anders entschied.

    Die Kammer hat nach Anklageerhebung mehrere Möglichkeiten: Sie kann die Anklage im sogenannten Zwischenverfahren etwa unverändert zulassen, teilweise zulassen oder auch die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen – ein Schritt, der allerdings nur selten vorkommt. Und gegen den die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit der Beschwerde hätte, was wiederum eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes München nach sich zöge. In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht wegen eines Totschlag-Vorwurfs würde die Jugendkammer wiederum als Schwurgericht mit drei hauptamtlichen Richtern sowie zwei Schöffen fungieren. Es wird also noch Monate dauern, ehe es zu einem Prozess gegen die Tatverdächtigen kommen dürfte.

    Da die Ermittlungen noch laufen, sind viele Sachverhalte derzeit nur schwer abzuschätzen. Etwa zur Frage, ob die Augsburger Staatsanwaltschaft beim Vorwurf der Beihilfe zum Totschlag bei allen sechs weiteren Verdächtigen bleibt. Sollte der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter, der dem 49-jährigen Opfer den tödlichen Schlag gegen den Kopf verpasst haben soll, verurteilt werden, so steht allerdings schon jetzt fest, dass die maximal mögliche Haftstrafe bei zehn Jahren liegt. Dies ist die Obergrenze bei noch nicht volljährigen Straftätern, auch bei einem Mord kann ein Gericht keine längere Haft verhängen.

    In einer Folge unseres Podcasts erklärt Reporter Stefan Krog die Hintergründe der Tat am Königsplatz – und erzählt, wie Journalisten mit dem Fall umgehen. Den Podcast "Augsburg, meine Stadt" finden Sie auf Spotify, iTunes und überall sonst, wo es Podcasts gibt.

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