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Augsburg: Eine Vorzeige-Studentin aus Usbekistan darf ihr Kind nicht nachholen

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Eine Vorzeige-Studentin aus Usbekistan darf ihr Kind nicht nachholen

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    Die kleine Samira kennt ihre Mutter Shakhnoza Sotimova nur noch aus dem Telefon.
    Die kleine Samira kennt ihre Mutter Shakhnoza Sotimova nur noch aus dem Telefon. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Wenn sie von ihrem Töchterchen Samira spricht, kommen ihr schnell die Tränen. "Samira sagt jetzt immer, meine Mama ist im Handy von meinem Papa", erzählt Shakhnoza Sotimova, die Mutter. Sotimova kommt aus Usbekistan und studiert in Augsburg. Seit vielen Monaten hat sie ihre Tochter nicht mehr in die Arme schließen können. Denn es gibt bürokratische Hürden, um Samira und ihren Ehemann für die Dauer des Studiums zu sich zu holen. Jetzt ist die Mutter mit ihren Nerven fast am Ende.

    Die 28-jährige Usbekin ist vor rund zwei Jahren nach Augsburg gekommen. An der Universität studiert sie Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache, Interkulturelle Kommunikation und Schulpädagogik. Shakhnoza Sotimova hat sich in ihrem Leben ein großes Ziel gesteckt: Daheim in Usbekistan will sie ein deutsches Sprach- und Kulturzentrum aufbauen. Denn sie fühlt sich Deutschland eng verbunden, seit sie als Kind ihre ersten deutschen Wörter lernte und Geschichten aus Grimms Märchen erzählt bekam.

    Ein Studentin aus Usbekistan will ihre kleine Tochter und ihren Ehemann für die dauer des Studiums nach Augsburg holen. Bislang hatte sie keinen Erfolg.
    Ein Studentin aus Usbekistan will ihre kleine Tochter und ihren Ehemann für die dauer des Studiums nach Augsburg holen. Bislang hatte sie keinen Erfolg. Foto: Bernd Hohlen (Archiv)

    Sotimova ist überzeugt, dass sie mit ihrem Projekt eines Kulturzentrums auch bei vielen ihrer Landsleute auf Interesse stoßen wird. In dem zentralasiatischen Staat leben noch einige Tausend usbekische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit. Seit über 150 Jahren sind deutsche Spuren in Usbekistan dokumentiert. Die Zuwanderer brachten nicht nur die deutsche Sprache und kulturelle Eigenheiten nach Usbekistan. Deutsche wirkten auch in vielen Lebensbereichen in Usbekistan mit.

    Uni Augsburg bescheinigt überdurchschnittlich gute Leistungen

    Augsburg wäre für die Usbekin eigentlich der ideale Studienort. "Ich fühle mich in der Stadt und an der Uni wohl", sagt sie. Sotimova gilt als brillante Studentin. Das Akademische Auslandsamt der Universität bescheinigt ihr überdurchschnittliche Leistungen. Die evangelische Studentenpfarrerin Tabea Baader sagt, "sie ist ein Ausnahmefall." Sie sei in jeder Hinsicht fleißig im Studium und jobbe auch noch nebenbei. Doch eines belastet die Usbekin immer mehr: Seit mittlerweile eineinhalb Jahren kann sie ihr Töchterchen Samira (3) nicht mehr sehen. Damit hatte sie, als sie nach Augsburg ging, nicht gerechnet.

    Zwar stellte Sotimova im Frühjahr 2019 einen Antrag auf Familiennachzug, so wie es viele ausländische Studierende tun. Bisher hat die Ausländerbehörde der Stadt aber nicht zugestimmt.

    Der Weg durch die Instanzen war für die Studentin bereits sehr lang. In den Fall ist auch die deutsche Botschaft in Taschkent involviert. Mittlerweile sprechen Sotimovas Unterstützer in Augsburg von einer schwierigen Situation. Anwalt Bernhard Hannemann sagt, zunächst hätten die zuständigen Stellen nur darauf verwiesen, dass die Studiendauer der Usbekin noch sehr lang sei und damit der finanzielle Rückhalt nicht ausreichen würde. Zuletzt sei von den Behörden dann auch noch dahingehend argumentiert worden, dass wahrscheinlich von Anfang an der Zuzug der Familie gewünscht gewesen sei, dies aber von der Studentin nicht beantragt wurde.

    Es gab wohl einige Missverständnisse um den Familiennachzug

    Überhaupt scheint es in diesem Fall manches Missverständnis gegeben zu haben. So muss die Studentin für einen Familiennachzug nachweisen, dass der Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts gesichert ist. Studentenpfarrerin Baader sagt, zunächst seien die Behörden davon ausgegangen, dass Sotimova wegen eines Fächerwechsels erheblich länger studieren werde als die Regelstudienzeit von sechs Semestern. Die Einschätzung einer langen Studiendauer sei jedoch nicht korrekt gewesen, so Baader. Im Akademischen Auslandsamt der Uni gehe man wegen der guten Noten davon aus, dass die Usbekin in der Mindeststudienzeit fertig werde. Sotimova hat mit über 26.400 Euro auch Geld auf ihrem Sparkonto und eine ausreichend große Wohnung im Studentenheim.

    Bei der Ausländerbehörde der Stadt sieht man die Sache anders. Leiter Bernd Schneider sagt auf Anfrage, "derzeit kann von einem gesicherten Lebensunterhalt noch nicht ausgegangen werden." Dazu müsse während des gesamten Aufenthaltes der Bezug von öffentlichen Mitteln ausgeschlossen sein. Für Mutter, Tochter und Ehemann sei ein Betrag von 1543 Euro pro Monat erforderlich, also insgesamt rund 32.400 Euro bis zum voraussichtlichen Studienende im März 2022. Der bisherige Fehlbetrag erhöhe sich auch noch, wenn die Studentin später fertig werden sollte.

    Was die Ausländerbehörde zu dem Fall Sotimova sagt

    Schneider sagt, "die Entwicklungen und Äußerungen in diesem Fall überraschen uns aber dann auch immer wieder." Es sei seit Langem bekannt, wie hoch der Finanzierungsbedarf ist. Noch im März sei über den Anwalt eine entsprechende Aufstockung der Mittel als möglich bezeichnet, aber dann nicht realisiert worden.

    Studentin Sotimova traut sich nicht, ihre Familie daheim in Usbekistan zu besuchen. Die Frau macht sich Sorgen um ihr Visum.
    Studentin Sotimova traut sich nicht, ihre Familie daheim in Usbekistan zu besuchen. Die Frau macht sich Sorgen um ihr Visum. Foto: Nicole Prestle (Archivfoto)

    Vielmehr habe die Studentin Klage erhoben. Schneiders Einschätzung: Die Usbekin könne so lange abwarten, bis die 26.000 Euro für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer ausreichen und anschließend das bislang fehlende Sperrkonto einrichten. Weiter argumentiert die Stadt, die Trennung der Familie sei von Sotimova selbst herbeigeführt worden und könne nun nicht anderen angelastet werden.

    Studentenpfarrerin Baader pocht auf den Schutz der Familie

    Shakhnoza Sotimova traut sich aus Sorge um ihr Studentenvisum nicht mehr nach Usbekistan, um ihr Töchterchen zu sehen. "Ich will nur meine Familie um mich haben, mein Studium beenden und wieder gehen", sagt sie. Studentenpfarrerin Baader kann diesen Wunsch gut verstehen. "Ich unterstütze Frau Sotimova deshalb, weil ich es aus ethischen Gründen für unzumutbar halte, eine Mutter von ihrem Kind zu trennen." Die Entscheidung der Behörden möge rechtens sein, sie sei aber unbarmherzig. Der deutsche Staat sei zum Schutz der Familie verpflichtet.

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