Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung für Menschen, deren geringe Rente nicht zum Leben reicht. Der Grundbetrag beträgt zwischen 350 und 400 Euro. Zusätzlich bezahlt der Staat Miete, Heizung und Nebenkosten. Die Rente selbst wird angerechnet. Wer allerdings „schwarze Kassen“ unterhält, also andere Einnahmen oder Vermögen verschweigt, macht sich des Betruges schuldig.
22.000 Euro Unterstützung zu viel
Ein Ehepaar aus Russland – er 78, sie 75 Jahre alt–, das vor vielen Jahren eingewandert war, musste nun in den sauren Apfel beißen, denn es hatte Rentenzahlungen aus Russland über fünf Jahre hinweg in den Anträgen auf Grundsicherung nicht angegeben und so insgesamt 22000 Euro zu viel an staatlicher Unterstützung bezogen. Die ausländischen Renten waren auf ein Konto in Russland überwiesen worden.
Durch einen Datenabgleich kamen deutsche Behörden dem Ehepaar nun auf die Spur. Es wurde vor Amtsrichterin Martine Triebel des Betrugs angeklagt. Der Ehemann (Verteidiger: Dominik Hofmeister) sagte, alles tue ihm leid. Seine Frau und er seien mit der Grundsicherung einfach nicht ausgekommen und hätten deshalb die Renten aus Russland verschwiegen. Sie zahlen den Schaden inzwischen in Raten zurück. Das Gericht verhängte gegen beide Ehepartner je eine Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro). (peri)