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Augsburg: E-Scooter-Verleiher tragen Regelung für feste Abstellplätze mit

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E-Scooter-Verleiher tragen Regelung für feste Abstellplätze mit

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    In der Innenstadt können Leih-E-Roller ab Mai nur noch auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden.
    In der Innenstadt können Leih-E-Roller ab Mai nur noch auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Foto: Silvio Wyszengrad (Archiv)

    Die in Augsburg vertretenen Scooter-Betreiber haben am Freitag unserer Redaktion auf Anfrage bestätigt, dass sie das Abstellkonzept der Stadt in der Innenstadt mittragen werden. Seitens Lime hieß es, man begrüße das Vorgehen. Angebote zur Mikromobilität seien bei der Platzverteilung im öffentlichen Raum bisher quasi nicht berücksichtigt worden. "So wie das Auto oder Fahrrad bereits seit Jahrzehnten ihre Abstellfläche zugewiesen bekommen, bedarf es auch für den E-Scooter entsprechender Parkmöglichkeiten, sodass ein barrierefreies Abstellen immer möglich ist", hieß es von einer Lime-Sprecherin. Auf Gehwegen könne das Parken durchaus ein Problem werden.

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