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Dienstwagen parken Augsburger Rathausplatz zu – kein Bußgeld

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Dienstwagen parken Rathausplatz zu – warum es dafür kein Bußgeld gibt

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    Während einer Veranstaltung im Rathaus parkten zahlreiche Dienstwagen auf dem Rathausplatz.
    Während einer Veranstaltung im Rathaus parkten zahlreiche Dienstwagen auf dem Rathausplatz. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Die Autos, die an einem Vormittag Anfang Februar auf dem Augsburger Rathausplatz standen, erregten Aufsehen bei den Passanten. Einige staunten schlicht über die schicken Fahrzeuge, andere ärgerten sich über die plötzliche Blech-Flut. Die neue schwäbische Regierungspräsidentin wurde an diesem Tag ins Amt eingeführt, zum Festakt im Augsburger Rathaus kamen Ehrengäste aus ganz Bayern. Viele nutzten den Rathausplatz als Parkplatz; mehr als zwei Dutzend Oberklasse-Wagen - vor allem Audi und BMW - reihten sich dort aneinander. Erlaubt war das eigentlich nicht. Wer in die Fußgängerzone fahren und dort sein Auto abstellen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Eine solche Erlaubnis hatten zwar die allermeisten nicht, trotzdem steht inzwischen fest, dass für den kollektiven Parkverstoß niemand ein Bußgeld bezahlen muss.

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