Die Stadt Augsburg wird, wie alle anderen bayerischen Kommunen auch, in den nächsten Jahren die Grundsteuer-Beiträge für jedes der 110.000 relevanten Grundstücke im Stadtgebiet neu festsetzen müssen, nachdem der Landtag zuletzt eine geänderte Bemessung ab dem Jahr 2025 beschlossen hat. Künftig wird nur noch die Grundstücksgröße die entscheidende Größe bei der Festsetzung sein. Zwar gibt es die Vorgabe, dass die Änderung insgesamt aufkommensneutral sein soll. "Für die einzelnen Steuerzahlenden wird es aber Verschiebungen geben", so Finanzreferent Roland Barth. Manche würden mit der neuen Regelung günstiger rauskommen, andere teurer. Erste Berechnungsergebnisse werde man frühestens Ende 2023 vorliegen haben.
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