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Augsburg: Die FFP2-Maskenpflicht gilt – noch gibt es in Augsburg Kulanz bei Verstößen

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Die FFP2-Maskenpflicht gilt – noch gibt es in Augsburg Kulanz bei Verstößen

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    Enzo Presti (vorne) und Eris Göksel vom städtischen Ordnungsdienst kontrollieren, ob Fahrgäste im ÖPNV FFP2-Masken tragen. Diese Woche wird nur informiert, danach drohen Bußgelder.
    Enzo Presti (vorne) und Eris Göksel vom städtischen Ordnungsdienst kontrollieren, ob Fahrgäste im ÖPNV FFP2-Masken tragen. Diese Woche wird nur informiert, danach drohen Bußgelder. Foto: Annette Zoepf

    Als die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes die junge Frau in der Straßenbahn in Augsburg auf ihre fehlende FFP2-Maske ansprechen, wehrt diese ab. "Ich habe schon welche im Internet bestellt, sie sind bislang aber noch nicht angekommen", beteuert die 24-Jährige gegenüber den Kontrolleuren. Seit diesem Montag müssen in Geschäften, inklusive Eingangsbereiche und Parkplätze, im öffentlichen Nahverkehr, auf Wochenmärkten, in Praxen und in Apotheken FFP2-Masken, oder Masken mit vergleichbarem Schutz (N95- oder KN95-Masken) getragen werden. Ausgenommen sind Beschäftigte und Kinder bis einschließlich 15 Jahren. Die bayerische Staatsregierung hat die Verschärfung der Maskenpflicht angeordnet. Bis Montag, 25. Januar, wird bei Kontrollen aber noch Kulanz eingeräumt. Genau damit spekulieren einige Augsburger, wie am ersten Tag der neuen Verordnung zu sehen ist.

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